Frage an Oliver Jörg von Jörg C. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Warum wird der Bürger nicht von der Politik vertreten, wenn die Mehrheit der Bevölkerung den alten/ neuen Zwangsrundfunkbeitrag ablehnt. Die Politik uns weiterhin erklären will, dass der alte/ neue Zwangsrundfunkbeitrag gut für uns ist, dann tun sich mehrere Fragen auf.
Fragen:
1. Wer hat Interesse an dem Bestand des alten/ neuen Zwangsrundfunkbeitrag?
2. Durch was oder wen wird das Interesse des alten/ neuen Zwangsrundfunkbeitrags vertreten?
3. Warum besteht ein Interesse des Fortbestandes des alten/ neuen Zwangsrundfunkbeitrag?
4. Wenn das Volk den Zwangsrundfunkbeitrag nicht will, wer will ihn dann?
5. Wenn nur wenige den Zwangsrundfunkbeitrag wollen, warum müssen sich viele danach richten?
6. Profitieren die wenigen, die den alten/ neuen Zwangsrundfunkbeitrag wollen von diesem?
7. Da der alte/ neue Zwangsrundfunkbeitrag nicht mehr nötig ist, weil wir viele private Sender haben, die den alten/ neuen ,,Auftrag“ kostenlos in Ihr bestehendes Programm assimilieren können, macht es keinen Sinn, Milliarden unkontrolliert weiterhin für etwas auszugeben, was nur noch der Sicherung eines Geldverwöhntem überflüssigem Medienkonzern dient.
Wenn man sich die Fragen ehrlich beantwortet, bleibt nur eine Schlussfolgerung, der alte/ neue Rundfunkbeitrag hat seine Zeit gehabt und muss mit sofortiger Wirkung abgeschafft werden.
Sehr geehrter Herr Cromm,
die Frage, die sich meines Erachtens als erstes stellt, ist folgende: Was ist uns die Rundfunkfreiheit wert? Was ist uns eine Berichterstattung wert, in der die Vielfalt an bestehenden Meinungen zum Ausdruck kommt?
Das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks lässt sich eben nicht „kostenlos“ in das Programm der Privaten „assimilieren“. Der hohe Anteil an Information, Bildung und Kultur sowie das Aufgreifen von Themen, die sonst zur Randständigkeit verdammt wären, können nicht von Anbietern geleistet werden, die allein auf Werbeeinnahmen und damit Einschaltquoten angewiesen sind.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Entscheidungen mehrfach auf die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hingewiesen. Weil das Fernsehen aufgrund seiner Reichweite, seiner Aktualität und auch wegen seiner Suggestivkraft (der Kraft der bewegten Bilder) besondere Wirkungskraft entfaltet, muss hier dem Risiko einer einseitigen Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung begegnet werden. Deshalb sieht das Bundesverfassungsgericht Vorkehrungen zum Schutz der publizistischen Vielfalt als geboten an.
Selbstverständlich dürfen und sollen Programminhalte in der öffentlichen Auseinandersetzung diskutiert werden. Selbstverständlich muss immer wieder auch überlegt werden, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag am besten erfüllt. Aber seine Daseinsberechtigung als solche kann ich keinesfalls in Frage stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Jörg, MdL