Ihrem Anliegen wird sehr kurzfristig Rechnung getragen. Vielen Dank für Ihren aufmerksamen Hinweis.
Beim Cannabisgesetz handelt es sich um ein Bundesgesetz, das keiner Zustimmung durch den Bundesrat bedurfte.
Die Anstellungsverträge mit den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern und der Vorstände der Hamburger öffentlichen Unternehmen werden von den jeweiligen Aufsichtsräten geschlossen, in denen jeweils nur Vertreterinnen und Vertreter des Senats, nicht aber Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft vertreten sind.
Der Schwerpunkt der zukünftigen Cannabispolitik liegt jetzt auf Gesundheits- sowie Kinder- und Jugendschutz und insbesondere stärkerer Prävention bei Kindern und Jugendlichen.
Nach meinem Empfinden wollen die Wählerinnen und Wähler vor allem eines, nämlich gut und gerecht regiert zu werden.
Ich befürworte ein Verbot der so genannten AfD, wenn wir uns sicher sein können, dass ein entsprechender Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht auch Erfolg hat