Gibt's genug Personal um zu garantieren,dass Kinder und Jugendliche nicht durch legitime Kiffer mit Cannabis mitversorgt werden.Wer Kontrolliert das verantwortlich?Hat die Polizei Kapazitäten frei?
Eine kontrollierte Abgabe an Erwachsene kann vermutlich noch kontrolliert werden. Aber die Kontrolle über den Cannabis Konsum ist eine schwierigere Angelegenheit.Wie will man in der Praxis sicherstellen, dass Erwachsene nicht heimlich Cannabis an Kinder und Jugendliche weitergeben ? Mir scheint das absolut unkontrollierbar.Für Kontrollen wird Personal gebraucht! Wer soll denn zum Beispiel die drei erlaubten Cannabis Pflanzen in der Wohnung zählen?Wie kann der Staat wirklich sicherstellen,dass nicht 6 oder 8 Pflanzen in der Wohnung heranwachsen? Wie hat man sich von Seiten des Gesetzgebers darauf vorbereitet,die gesetzlichen Vorgaben mit Leben zu erfüllen! Schliesslich geht es um den Schutz und den Erhalt der Gesundheit von Minderjährigen!
Beim Cannabisgesetz handelt es sich um ein Bundesgesetz, das keiner Zustimmung durch den Bundesrat bedurfte. Insofern kann ich hier auch nur etwas kommentieren, an dem ich selbst nicht beteiligt war.
Ich verstehe Ihre Sorge, allerdings sollte man meines Erachtens an den Vollzug der neuen Rechtslage nicht strengere Maßstäbe angelegen, als an den Vollzug der alten Rechtslage. Fakt ist doch: Die Polizei war in der Vergangenheit nicht in der Lage, den Cannabiskonsum auch nur annähernd in irgendeiner Weise einzudämmen. Trotz des Verbots von Erwerb und Besitz von Cannabis wird es vielerorts konsumiert, und der Konsum hat in den letzten Jahren sogar zugenommen.
Das Bundesministerium für Gesundheit erklärt auf seiner Homepage die Gründe für das Cannabisgesetz wie folgt (Auszug):
„Nach Ansicht der Bundesregierung stößt die bisherige Drogenpolitik zum Cannabiskonsum an Grenzen. Cannabis wird trotz des Verbots von Erwerb und Besitz vielerorts konsumiert und der Konsum hat in den letzten Jahren zugenommen. Der Konsum von Cannabis, welches vom Schwarzmarkt bezogen wird, ist häufig mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko verbunden, da der THC-Gehalt unbekannt ist und giftige Beimengungen, Verunreinigungen sowie synthetische Cannabinoide enthalten sein können, deren Wirkstärke von den Konsumentinnen und Konsumenten nicht abgeschätzt werden kann. Das Gesetz zielt darauf ab, zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen, die cannabisbezogene Aufklärung und Prävention zu stärken, die organisierte Drogenkriminalität einzudämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz zu stärken. Zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten soll die Qualität von Konsumcannabis kontrolliert und die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert werden. Anreize zur Ausweitung des Cannabiskonsums sollen nicht geschaffen werden. (…)“
Die Frage, wie verhindert werden soll, dass Eltern/Personensorgenberechtigte oder andere Volljährige legal bezogenes Cannabis an Minderjährige weitergehen, beantwortet das Bundesministerium für Gesundheit wie folgt:
„Die Weitergabe von Cannabis an Minderjährige stellt weiterhin eine Straftat dar und wird von den Strafverfolgungsbehörden entsprechend verfolgt. Wer Cannabispflanzen zum Eigenkonsum anbaut, hat diese sowie Cannabis und Cannabissamen konsequent vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche zu schützen. Wenn Personensorgeberechtigte gegen das Verbot der Weitergabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche verstoßen, können schon heute unter bestimmten Bedingungen familiengerichtliche Maßnahmen gegen sie eingeleitet werden. Darüber hinaus darf Kindern und Jugendlichen kein Zutritt zu Räumen von Anbauvereinigungen gewährt werden. Dort gilt eine strikte Alterskontrolle.“
Ob der Vollzugsaufwand im Vergleich zum Status quo tatsächlich steigt ist umstritten. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Cannabisgesetz die Befürchtung geäußert, dass die Länder unter anderem hohe finanzielle Folgebelastungen durch Kontroll- und Vollzugs- sowie Präventions- und Interventionsaufgaben zu tragen hätten (Drucksache 367/23 (Beschluss)). Die Bundesregierung teilt die Bedenken des Bundesrates zum Vollzugsaufwand hingegen nicht, wie aus ihrer Gegenäußerung (Drucksache 20/8763) hervorgeht. So sei voraussichtlich erst nach fünf Jahren die geschätzte Gesamtzahl von 3.000 Anbauvereinigungen erreicht. Die Länder könnten die Personal- und Sachmittelkapazitäten sukzessive anpassen. Zudem erwartet der Bund mit der Entkriminalisierung hohe Einsparungen der Länder durch weniger Strafanzeigen und weniger Strafverfahren. Die eingesparten Mittel könnten für die Überwachung der Anbauvereinigungen sowie für die Suchtprävention eingesetzt werden. (Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw42-de-cannabisgesetz-971376)