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Ole Thorben Buschhüter
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Frage von Stella S. •

Wie möchten Sie sich zukünftig vor dem Einkauf/Verkauf von kritischer Infrastruktur schützen?

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Der Kauf von kritischer Infrastruktur (bzw. von Anteilen an einem Unternehmen, das eine kritische Infrastruktur betreibt) durch Käufer mit Sitz außerhalb der Europäischen Union (bzw. außerhalb des EFTA-Raums) unterliegt der Investitionsprüfung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Möchte ein solcher Käufer mindestens 10 % der Stimmrechte an einem solchen Unternehmen erwerben, greift zum Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit die sogenannte Investitionsprüfung nach Außenwirtschaftsrecht. Der Kauf der Anteile muss vorab dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gemeldet werden. Es prüft die geplante Beteiligung und gibt sie (ggf. unter Auflagen) frei oder untersagt sie. Unterbleibt eine solche Meldung, drohen Bußgelder und Freiheitsstrafen.

Weitere Branchen, die über die kritische Infrastruktur hinaus der Investitionsprüfung unterliegen können, sind in § 55a Absatz 1 Außenwirtschaftsverordnung aufgeführt, zum Beispiel Luft- und Raumfahrt, Medien und Cybersicherheit, sowie bestimmte Hochtechnologien, z.B. Robotik, Quanten-, Nuklear- und Biotechnologie sowie Künstliche Intelligenz.

Mehr Infos zur Investitionsprüfung: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Aussenwirtschaft/investitionspruefung.html

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