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Ole Thorben Buschhüter
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Frage von Claus S. •

(Wie) konnte geklärt werden, ob vom Bau des Elbtower eine Gefährdung der Standsicherheit der benachbarten Bahnanlagen ausgeht?

Sehr geehrter Herr Buschhüter,

ich beziehe mich auf die Baugenehmigung für den Elbtower, die im Transparenzportal veröffentlicht ist:

https://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/neubau-hochhaus-245-m-hoehe-mit-gemischter-nutzung-hotel-buero-museale-nutzung-gastronomie-1223?forceWeb=true

Die Genehmigung erhält in Punkt 14 eine aufschiebende Bedingung. Demnach muss noch ein Ergänzungsbescheid erteilt werden im Zusammenhang mit dem Prüfgegenstand "statisch-konstruktive Untersuchung über die Auswirkungen von Mitnahmesetzungen auf die benachbarten Bahnbauwerke".

Ich verstehe das so, dass es aufgrund der hohen Auflasten des Turms zu Setzungserscheinungen kommen kann. Das könnte dann die Standsicherheit der Bahnanlagen an den Elbbrücken gefährden.

Danke im Voraus für Ihre Antwort!

Claus S.

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage. Das Thema "Elbtower und Eisenbahn-Elbbrücken" kam auch in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft am 31. August 2022 zur Sprache. Ich bin nicht Mitglied dieses Ausschusses. Ausweislich der Stellungnahme des Stadtentwicklungsausschusses an den federführenden Haushaltsausschuss haben die Senatsvertreter hierzu erklärt:

"In der Baugenehmigung, erklärten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, gebe es entsprechende Hinweise auf die Wechselwirkung mit der DB. Entsprechende Bedingungen seien nach ihrem Kenntnisstand einvernehmlich trilateral zwischen der Bauherrin, der Behörde und der Bahn geklärt worden. Ein entsprechender Rahmenvertrag, der genau diese Themen im Detail zum Inhalt habe, sei bereits im April 2022 zwischen der SIGNA Prime Selection AG (SPSA) geschlossen worden.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter legten dar, gegen die Teilbaugenehmigung für die Baugrube vom 21. September 2021 hätten die DB Netz AG und die DB Station und Service AG Widersprüche eingelegt. Die Verfahren ruhten im Hinblick auf die Gespräche über die Vereinbarung. Die Widersprüche seien bisher nicht zurückgenommen worden. (...)

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erläuterten, die Teilbaugenehmigung sei vor der Baugenehmigung, nämlich im September 2021 erteilt worden. Es sei nicht ungewöhnlich, wenn in diesem Verfahren Widerspruch eingelegt werde. Zudem handle es sich um eine besondere Bausituation. Im Zusammenhang mit den weiteren Verfahren seien Gespräche zwischen dem Investor und den Tochterunternehmen der DB geführt worden mit dem Ziel, über das gesamte Vorhaben eine Rahmenvereinbarung zu schließen. Diese sei vor Kurzem abgeschlossen worden. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen habe an den Gesprächen nicht teilgenommen. Daher könne sie keine Aussage dazu machen, ob es gelungen sei, zu einer Klärung zwischen den Parteien zu kommen. (...)

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter wiesen darauf hin, dass die Rahmenvereinbarung zwischen dem Investor und den Tochterunternehmen der DB abgeschlossen worden sei. Der potenzielle Käufer habe seitens der Stadt eine Baugenehmigung, wenn die Auflagen eingehalten würden. Der Widerspruch gegen die Teilbaugenehmigung habe keine Auswirkungen auf den Übergang des Grundstücks. Im Baurecht habe ein Widerspruch grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Darum könne die Baugrube bereits jetzt hergestellt werden. Für den Fall, dass der Widerspruch Erfolg habe, läge keine wirksame Baugenehmigung vor. Der Bau müsste gegebenenfalls eingestellt werden. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erklärten, sie gingen davon aus, dass das Widerspruchsverfahren aufgrund der Vereinbarung nicht durchgeführt werden müsse."

Mit freundlichen Grüßen

Ole Thorben Buschhüter

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