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Ole Thorben Buschhüter
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Frage von Karl-Heinz B. •

Sind Sanierungen von Fahrradwegen abseits der Velorouten geplant?

Sehr geehrter Herr Buschhüter,

ich fahre täglich mindestens 25km mit dem Fahrrad durch Hamburg, bei Außenterminen noch mehr. Bei der Sanierung der Velorouten wurde viel getan, sodass das Fahren dort Spaß macht. Abseits dieser ist aber noch viel zu tun, da auch die Zubringer eine wichtige Rolle spielen. Einige Negativbeispiele: Berner Chaussee, Pezolddamm, Steilshooper Allee (zw. Bramfelder Chaussee und U Farmsen), Barmwisch. Ist kein beidseitiger Radweg vorhanden wie z.B. Berner Chaussee oder Barmwisch fahren die Radfahrer auf dem Gehweg oder als Geisterfahrer auf dem einseitigen Radweg. Ist abseits der Velorouten ein Radwegesanierungsprogramm vorgesehen? Was soll an den genannten Stellen geschehen? Für den Radverkehr gilt, sofern keine eigene Radampel vorhanden ist die PKW-Ampel. Hamburg hat jedoch an viele Fußgängerampeln mittlerweile ein Radpiktogramm ergänzt. So müssen Radfahrer warten, wo PKWs noch 10 sek. grün haben. Wieso wurde die Regel in Hamburg ausgehebelt?

Viele Grüße

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

ich stimme Ihnen zu, dass für gute Radverkehrsanlagen noch sehr viel zu tun ist. Jahrelanger Sanierungsstau macht sich hier bemerkbar, genauso wie bei Fahrbahnen, Gehwegen und Bushaltestellen. Die notwendigen Sanierungsmaßnahmen sind teilweise mit aufwändigen Baustellen verbunden. Der Senat packt das an, bereits seit der Regierungsübernahme durch die SPD im Jahre 2011. Im Zuge der Sanierung der städtischen Infrastruktur werden auch Nebenflächen (Geh- und Radwege, Bushaltestellen) saniert, teils im Rahmen von Gesamtmaßnahmen, die den gesamten Straßenquerschnitt betreffen, teils auch nur die Nebenflächen separat. Viele Beispiele zeugen davon. Leider geht nicht alles auf einmal. Der Sanierungsstau kann nur Schritt für Schritt abgearbeitet werden.

Signalgeber für Fußgänger an Lichtsignalanlagen wurden dort um ein Piktogramm für Radfahrer ergänzt, wo separate Radwege vorhanden sind, sowohl benutzungspflichtige als auch nicht-benutzungspflichtige, dann aber auch nur in der Richtung, die von Radfahrern befahren werden darf, in der Regel der rechte Radweg. Im Falle von nicht-benutzungspflichtigen Radwegen haben Radfahrer die Wahl, auch auf der Fahrbahn zu fahren. Dann gelten für sie die Signalgeber für den Fahrzeugverkehr, mit längerer Grünzeit, weil die Räumzeit hier kürzer angesetzt werden kann als bei Signalen, die auch für Fußgänger gelten.

Mit freundlichen Grüßen

Ole Thorben Buschhüter

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