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Ole Thorben Buschhüter
SPD
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Frage von Ralph N. •

ich habe eine Rente von 1.892,76 €, was ich für eine gute Rente halte. Wie soll ich und Andere die zukünftigen Kosten für Energie bezahlen?

Bisher habe ich für mein Gas von Hamburg Energie einen Abschlag von 262,00 € per Monat bezahlt, zukünftig soll ich einen Abschlag von 1.057,00 € im Monat bezahlen, per Anno 12.684,00 €
Gut ich habe ein großes bezahltes Haus, wir haben in unserem Haus eine Raumtemperatur von 19°.
Ich bin ja nun nicht der Einzige ,.der so hohe Gaspreise bezahlen soll. Wie soll der einzelne Bürger so hohe Energiepreise, Strom wird ja auch noch teurer, bezahlen?
Über eine Antwort von ihnen wäre ich sehr dankbar, diese Frage habe ich auch an weitere Abgeordnete gesandt.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr N.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die steigenden Energiepreise sind für viele Bürgerinnen und Bürger zu einer großen Belastung geworden. Ihr krasses Beispiel zeigt, mit welchen Zahlungsforderungen sich Bürgerinnen und Bürger aktuell konfrontiert sehen. Die Bundesregierung hat daher umfangreiche Entlastungspakete geschnürt, die auch Ihnen zu Gute kommen werden. Ziel ist es, die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich eine sichere Versorgung mit Gas und Strom zu gewährleisten, damit alle heil durch diese Krise kommen. Im Einzelnen sind das, speziell in Ihrem Fall:

Gaspreisbremse: Für private Haushalte soll der Gaspreis bei 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden (Basisversorgung zu günstigeren Preisen). Das heißt: Für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs gilt der niedrigere Preis. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin. Von den Entlastungen profitieren Sie automatisch: Ihr Energieversorger berechnet den Gasabschlag auf dieser Grundlage. Es wird also nicht bei dem Abschlag bleiben, den der Energieversorger aktuell von Ihnen verlangt. Die Gas- und Wärmepreisbremse startet ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar.

Dezember-Soforthilfe: Sie entlastet Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Kosten für Erdgas für den Monat Dezember 2022. Das heißt: Im Dezember entfällt die Pflicht, vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlungen zu leisten. Dennoch gezahlte Beträge müssen Erdgaslieferanten in der nächsten Rechnung berücksichtigen.

Niedrigere Steuern: Die Bundesregierung hat den Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen vorübergehend vom 1. Oktober 2022 bis Ende März 2024 von 19 auf 7 Prozent gesenkt.

Energiekostenzuschuss: Rentnerinnen und Rentner erhalten im Dezember 2022 eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro brutto.

Ausführliche Infos zu den Entlastungspaketen, auch in Bezug auf Strom und in anderen Fällen, finden Sie außerdem hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland

Mit freundlichen Grüßen

Ole Thorben Buschhüter

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