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Ole Thorben Buschhüter
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Frage von Claus S. •

Bis wann kann die Stadt beim geplanten Diebsteich-Bahnhofsgebäude ihr "Tunnelrücktrittsrecht" ausüben, was kostet das vor bzw. nach dem 31.12.2022 und wann wird die Bürgerschaft damit befasst?

Sehr geehrter Herr Buschhüter,
angeblich hat der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen mit dem Diebsteich-Investor eine Kündigungsklausel vereinbart, weil sich die vom Investor zu errichtenden Bahnhofsgebäude in ihrer bisherigen Form sehr wahrscheinlich nicht mit dem geplanten Verbindungsbahnentlastungtunnel vertragen:

https://www.lok-report.de/news/deutschland/aus-den-laendern/item/36849-hamburg-stadt-hat-bislang-geheim-gehaltenes-tunnel-ruecktrittsrecht-vereinbart.html

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

Ihre Frage bezieht sich auf den 3. Nachtrag zum Grundstückkaufvertrag zum Projekt Diebsteich vom 15. Juli 2022. Das Dokument wurde kürzlich im Transparenzportal der Stadt veröffentlicht und kann dort von jedermann unter folgendem Link heruntergeladen werden: https://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/verlegung-fernbahnhof-hamburg-altona-kaufvertrag-fhh-investor-3-nachtrag?forceWeb=true. Sie können sich so selbst ein Bild von den Einzelheiten des 3. Nachtrags machen. Soweit sich Ihre Fragen auf Vertragsinhalte beziehen, die in der im Transparenzportal veröffentlichen Fassung geschwärzt sind, kann ich sie Ihnen nicht beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Ole Thorben Buschhüter

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