Frage an Ole Thorben Buschhüter von Martin W. bezüglich Energie
Sehr geehrter Herr Buschhüter,
vielen Dank für Ihre Antwort vom 4. Juli '21 auf meine Fragen zum Thema Außenwerbung. Ihre Antwort besteht zu 71% aus copy & paste aus Drucksache 22/4000.
Da Sie nicht alle Fragen beantwortet haben erlaube ich mir eine einmalige Nachfrage über dieses Portal:
1. Verstehe ich es richtig, dass es keine parlamentarische Aussprache über die für die Klimaziele und den öffentlichen Raum in Hamburg sehr weitreichende Entscheidung gab, den Werbefirmen eine Digitalisierung aller Außenwerbeanlagen zu erlauben?
2. Warum wurde der Komplex "Anpassung der Vertragsentgelte" mit dem Komplex "Digitalisierung aller Außenwerbeanlagen" verbunden? Gibt es eine logische Verknüpfung der beiden Themen?
3. Ist es richtig, dass es keine Ausschreibung stattgefunden hat? Wenn nein: Warum nicht? Ist das zulässig?
4. Sind die in meiner ersten Frage genannten Werte zum Stromverbrauch zutreffend? Wie groß sind die von Ihnen genannten Einsparungen? Was ist der Zielwert bzw. ein aus Ihrer Sicht akzeptabler Stromverbrauch für digitale Werbeanlagen im CLP und CLB Format?
Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen
Martin Weise
Sehr geehrter Herr Weise,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Die Entscheidung wurde von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende getroffen; ich bin überzeugt davon, dass sie im Interesse der Stadt gehandelt hat, auch und gerade was die Frage der Aufschiebung der erneuten Ausschreibung bis zum Jahre 2026 angeht. Die 2007 mit den Vertragspartnern abgeschlossenen Verträge beinhalten auf Wunsch der Bürgerschaft ausdrücklich auch die Option der Anpassung an technische Neuerungen (vgl. Ziffer 8.2.5 der Drs. 18/7234), worunter ich die Digitalisierung der Werbeanlagen fassen würde. Warum auch die Stadt selbst ein Interesse an der Digitalisierung der Anlagen hat, hate ich erläutert.
Die Drucksache 21/4000 habe ich deshalb zitiert, weil ich den Eindruck hatte, dass Sie sie bislang nicht kannten. Ihre These, die Entscheidung sei „ohne demokratische Aussprache und kurz vor der Sommerpause“ erfolgt, wurde dadurch widerlegt, dass die Problematik der Werberechtsverträge Gegenstand einer Ausschussberatung war. Den zitierten Äußerungen der Senatsvertreter konnten Sie außerdem entnehmen, dass geplant ist, über die entsprechende Auswirkung auf den Haushalt gemeinsam mit anderen coronabedingten Schäden in einer Drucksache der Finanzbehörde zu berichten. Dann wird sich das Parlament abermals mit der Problematik befassen und dann kommt vielleicht auch die eine oder andere von Ihnen aufgeworfene Frage im Ausschuss zur Sprache.
Wenn Ihnen das nicht reicht, möchte ich Sie bitten, Ihre sehr speziellen Fragen an die für die Entscheidung zuständige und verantwortliche Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zu richten.
Mit freundlichen Grüßen
Ole Thorben Buschhüter