Frage an Ole Thorben Buschhüter von Stephan K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Buschhüter,
ich habe eine Frage zum neuen Wahlrecht. Viele Kandidaten, so auch Sie, kandidieren sowohl für die Bürgerschaft als auch für die Bezirksversammlung. Beide Ämter werden Sie wohl kaum gleichzeitig ausüben können und daher gehen einige Stimmen verloren. Wäre es aus sicht der Pateien nicht besser ihre Kandidaten nur auf eine Liste aufzustellen? Oder haben die Parteien selbst das neue Wahrecht nicht verstanden?
Gruß
Stephan Klöckner
Sehr geehrter Herr Klöckner,
vielen Dank für Ihre Frage.
In der Tat kandidiere ich sowohl für die Bürgerschaft als auch für die Bezirksversammlung, und zwar jeweils auf den Wahlkreislisten der SPD. Es ist auch richtig, dass ich nur das Bürgerschaftsmandat, sollte ich sowohl in die Bürgerschaft als auch in die Bezirksversammlung gewählt werden, annehmen werde. Das ist rechtlich nicht zwingend, zumindest in der SPD aber ausnahmslos so üblich und praktisch auch gar nicht anders machbar.
Die Motivation, nicht nur das erste Mal für die Bürgerschaft, sondern auch ein weiteres Mal für die Bezirksversammlung zu kandidieren, liegt darin begründet, dass ich mir als Bürgerschaftskandidat, der auf Listenplatz 3 im Wahlkreis kandidiert, im Vergleich zu den beiden Kandidaten, die vor mir auf der Liste stehen, geringere Chancen ausrechne, gewählt zu werden, vielleicht täusche ich mich da aber auch. Ich mache gerne Politik und erhalte für meine bisherige Arbeit in der Bezirksversammlung sehr viel positive Resonanz. Sollte es für mich für die Bürgerschaft nicht reichen, sollen die Wählerinnen und Wähler deshalb wenigstens die Chance haben, mich in die Bezirksversammlung zu wählen, damit ich dort meine politische Arbeit fortsetzen kann. Meine Partei unterstützt dies und hat mich darum zusätzlich zur Bürgerschaftskandidatur auf Wahlkreis-Listenplatz 1 für die Bezirksversammlung aufgestellt.
Wenn Sie sich nun entscheiden, Ihre Wahlkreis-Kreuzchen bei mir zu machen, geht die eine Hälfte Ihrer Stimmen gleichwohl nicht verloren, sollte ich am Ende das Bezirksversammlungsmandat nicht annehmen, weil ich auch in die Bürgerschaft gewählt wurde. Denn die auf mich entfallenen Stimmen entscheiden in der Summe mit den auf die SPD und die anderen SPD-Kandidatinnen und -Kandidaten entfallenen Stimmen ja auch darüber, wie viele Mandate die SPD überhaupt im Wahlkreis erringt. Für die Partei gehen die Stimmen also nicht verloren. Und sollte es mit dem Bürgerschaftsmandat zunächst nicht klappen, wovon ich bescheidener Weise ausgehe, dann können die auf mich entfallenen Stimmen ja ggf. auch noch Einfluss auf die Reihenfolge der Nachrücker haben, was relevant wird, sollte ein gewählter Abgeordneter ausscheiden.
Es ist also nicht verkehrt, solchen Kandidaten, die man gut findet und die man unterstützen will und die sowohl für die Bezirksversammlung als auch für die Bürgerschaft kandidieren, auf beiden Wahlkreis-Stimmzetteln jeweils fünf Stimmen zu geben. Stimmen für die Partei gehen so nicht verloren. Für weitere Rückfragen stehe ich gerne auch telefonisch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ole Buschhüter