Frage an Ole Thorben Buschhüter von Linde J. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Buschhüter,
das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 15. August 2018 dem Eilantrag des VCD Nord e.V. gegen die Verlegung des Fern- und Regionalbahnhofs Hamburg-Altona stattgegeben.
https://justiz.hamburg.de/aktuellepresseerklaerungen/11545668/pressemitteilung/
Nach dieser Gerichtsentscheidung dürfen die Bauarbeiten vorläufig nicht fortgeführt werden. Zudem scheint nicht ausgeschlossen, dass neben der fehlenden Verladeeinrichtung für Autoreisezüge bei einer vertieften Prüfung durch das Gericht im Hauptsacheverfahren noch andere Planungsmängel zutage treten. Dies bedeutet, dass die für 2023/24 geplante Inbetriebnahme des neuen Bahnhofs sich womöglich um Jahre verzögert, nach Informationen des Hamburger Abendblatts muss man jetzt schon von mindestens zwei Jahren Verzögerung ausgehen.
Aus dem Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes geht hervor, dass am bisherigen Bahnhof dringende Arbeiten anstehen, wenn das Risiko vermieden werden soll, dass dieser weitgehend ausfällt, bevor der neue fertiggestellt ist.
Auf den Seiten 116/117 des Beschlusses wird beschrieben, dass insbesondere die sogenannte „Eingleisbrücke“ auf der Strecke 6100 zwischen dem Bahnhof Hamburg Altona und dem Hauptbahnhof wegen umfangreicher Schäden dringend instandgesetzt werden müsste.
Wäre diese Brücke nicht mehr befahrbar, dann würde am ohnehin bereits heute überlasteten Hauptbahnhof wohl das Chaos ausbrechen.
Welche Schritte unternimmt die Hamburger Politik gegenüber der Deutschen Bahn, um dafür zu sorgen, dass die nötigen Instandsetzungsarbeiten unverzüglich vorgenommen werden?
Danke im Voraus für Ihre Antwort und
mit freundlichen Grüßen
L. J.
Sehr geehrte Frau J.,
vielen Dank für Ihre berechtigte Frage. Ich habe hierzu zunächst eine Stellungnahme vom Büro der Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn AG für die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein eingeholt. Von dort heißt es:
"Grundsätzlich haben wir alle zukünftigen erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen, u.a. auch die Eingleisbrücke im Fokus. Sämtliche Instandhaltungsmaßnahmen stehen in Abhängigkeit zum weiteren Verlauf des Gerichtsverfahrens (Hauptsacheverfahren) vor dem OVG Hamburg. Wir vertrauen darauf, dass das zuständige Gericht lt. eigener Aussage vsl. im Jahr 2019 das Hauptsacheverfahren eröffnet. Wir werden bis zur Inbetriebnahme des neuen Fernbahnhofs am Diebsteich sicherstellen, dass alle erforderlichen, sicherheitsrelevanten Maßnahmen ergriffen werden. Damit ist der Eisenbahnbetrieb auch in Zukunft in Gänze sichergestellt."
Sie können sich darauf verlassen, dass die Hamburger Politik einen Ausfall des Fern- und Regionalbahnhofs Hamburg-Altona (alt) nicht akzeptieren wird, solange mit dem neuen Bahnhof am Diebsteich kein vollwertiger Ersatz geschaffen wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Ole Thorben Buschhüter