Frage an Ole Thorben Buschhüter von Kim K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Buschhüter,
die SPD spricht sich für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung aus. Bei der letzten Abstimmung im Bundestag hat sie aus "Loyalitätsgründen" gegenüber der CDU dagegen gestimmt, obwohl Herr Martin Schulz dieses als eines seiner Kernanliegen gewertet hat. Für mich ein Punkt, weshalb die Glaubwürdigkeit der SPD bei der Bundestagswahl gelitten hat.
Ferner hat die Hamburger Landespolitik sich gegen sachgrundlose Befristung in öffentlichen Unternehmen ausgesprochen. Bei den Krankenhaustochterfirmen werden nahezu alle Mitarbeiter befristet.
Beispiel KME/KFE (100%ige Tochter des UKE): https://www.stepstone.de/cmp/de/KME-Klinik-Medizintechnik-Eppendorf-GmbH-32602/jobs.html (bei der KFE gibt es nur bei Leitungspositionen keine Befristung)
Asklepios Facility Services Hamburg, Asklepios Objektbetreuung Hamburg, Asklepios Dienstleistungsgesellschaft (Stadt Hamburg ist 25,1% beteiligt).
Wie wollen Sie hier Ihren Einfluss geltend machen?
Mit freundlichen Grüßen
K. K.
Sehr geehrter Frau K.,
vielen Dank für Ihre Frage. Es ist richtig, dass sich die SPD für eine Zurückdrängung der Befristungspraxis und insbesondere für die Abschaffung der „sachgrundlosen“ Befristung einsetzt. Letzteres war in der Großen Koalition gegen die CDU leider nicht durchzusetzen. In Hamburg hat die Hamburgische Bürgerschaft im Juli 2016 einen Antrag (Drucksache 21/5076) der Regierungsfraktionen von SPD und GRÜNEN mehrheitlich beschlossen, mit dem der Senat ersucht wurde,
„1. durch geeignete Regelung dafür Sorge zu tragen, dass bei der Stadt, bei ihren öffentlichen Unternehmen und ihren Zuwendungsempfängern die unbefristete Beschäftigung im Rahmen eines Leitbildes der Guten Arbeit die Regel bleibt und die befristete Beschäftigung nur als Ausnahme zugelassen wird.
2. vergleichbar mit der Regelung zur restriktiven Handhabung von Leiharbeitsverhältnissen eine Anweisung zu erlassen, die im Einflussbereich der Freien und Hansestadt Hamburg eine restriktive Handhabung der begründeten Befristungen nach §14(1) TzBfG vorsieht.
3. in den wenigen Bereichen, in denen vom Instrument der sachgrundlosen Befristung nach §14(2) TzBfG in größerem Umfang Gebrauch gemacht wird, auf eine restriktive Handhabung hinzuwirken.
4. für alle sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisse vorzusehen, dass diese nach spätestens sechs Monaten mit dem Ziel entschieden werden, einen Sachgrund aufzunehmen oder eine Entfristung vorzunehmen, sowie im Zuwendungsbereich darauf hinzuwirken, entsprechend zu verfahren.
5. zu prüfen, wie im zukünftigen Personalbericht ab dem Jahr 2017 alle sogenannten atypischen Arbeitsverhältnisse (zum Beispiel Teilzeit-, Leiharbeits-, sachbegründete befristete, Werkvertrags-, Minijob- und Midijob-Arbeitsverhältnisse) im Einflussbereich der Freien und Hansestadt Hamburg explizit und nachvollziehbar ausgewiesen werden.“
Dieser Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft wird auch umgesetzt. Für alle Beschäftigungsverhältnisse direkt bei der FHH wurde eine entsprechende Arbeitgeberrichtlinie erlassen. Für den Bereich der Öffentlichen Unternehmen hat die Senatskommission für Öffentliche Unternehmen im Oktober ebenfalls einen entsprechenden Beschluss gefasst. Er gilt dort, wo die FHH durch die Art oder Höhe der Beteiligung auf die Personalpolitik des Unternehmens direkten Einfluss nehmen kann. Dies trifft also für die UKE-Töchter KME und KFE, die sie erwähnen, zu. Für Asklepios trifft dies aber aufgrund des damals von der CDU schlecht ausgehandelten Verkaufvertrags nicht zu, weil die FHH einen entsprechenden Einfluss über ihre Minderheitsbeteiligung von 25,1 % dort nicht ausüben kann.
Aber für das UKE gilt: Nur in begründeten Ausnahmefällen dürfen befristete Beschäftigungsverhältnisse angeboten werden. Die Quote der befristeten Arbeitsverhältnisse im Verhältnis zur Gesamtbeschäftigtenzahl des UKE lag zum Halbjahresstichtag Juli 2017 bei 7,8 %. Ihren Hinweis auf die Befristungspraxis bei den Tochtergesellschaften KME und KFE bin ich im Rahmen meiner Möglichkeiten nachgegangen. Ihre Einschätzung bezüglich einer ausufernden Praxis von sachgrundlosen Befristungen kann ich nicht teilen. Die Befristungsquote bei KFE und KME liegt derzeit bei ca. 8,5 %. Allerdings gibt es für diese beiden Firmen besondere Bedingungen, die einerseits mit den Bau-Projekten des Unternehmens und andererseits mit der erforderlichen Expertise und Fachkompetenz in technisch / medizintechnisch komplexen Bereichen samt Erlangung der Orts- und technischen Infrastrukturkenntnis zu tun haben. Die neue Richtlinie aufgrund des Beschlusses der Hamburgischen Bürgerschaft wird aber gleichwohl auch für diese Tochtergesellschaften des UKE gelten.
Ich hoffe, dass diese Antwort für Sie hilfreich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ole Thorben Buschhüter