Frage an Ole Thorben Buschhüter von Kerstin W. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Buschhüter,
ich habe Sie am 14.09.12 wegen des Feuerwehrführerscheins befragt. Ihren Tipp sich an die Innenbehörde zu wenden habe ich angenommen. Nur habe ich leider seit zwei Monaten keinerlei Antwort bekommen.
Ich habe mich stattdessen einmal mit zwei Freund/innen besprochen, welche ehrenamtlich in unterschiedlichen Hilfsorganisationen in Hamburg tätig sind. Sie haben beide einmal im Onlineverzeichnis nach den Qualifikationen nachgesehen. So haben in einem Fall etwa 20 Personen der Bereitschaft die Qualifikation "Rettungssanitäter", aber nur vier die Qualifikation "Rettungssanitäter RTW" (sprich Qualifikation + RTW Führerschein). Gerade die jungen aktiven Mitglieder mit dem neuen EU-Führerschein dürfen Rettungswagen in Hamburg nicht fahren, wie ich von den Beiden erfahren habe. In anderen Bundesländern ist das hingegen mit dem Feuerwehrführerschein erlaubt.
DIe Rettungssanitäterausbildung kostet im Schnitt etwa 1200€, während ein C1 Führerschein 1500€-2500€ kostet. Aus diesem Grund bilden die Hilsorganisationen lieber Rettungssanitäter etc. aus, als sehr viel Geld für die notwendigen C1 Führerscheine auszugeben.
Aber wenn nur 4 Leute der gesamten Bereitschaft eine entsprechende Qualifikation und den passenden Führerschein haben, sehe ich dieses problematisch für den Katastrophenschutz. Insbesondere, weil die Sanitäter ja auch mal im Urlaub sind oder nicht in Hamburg arbeiten. Aus diesem Grund sollten Rettungssanitäter mit entsprechender Einweisung auch einen RTW fahren dürfen.
Ich sehe Sie hier in der Pflicht Abhilfe zu schaffen. Sei es durch einen entsprechenden Feuerwehrführerschein oder durch eine kostenlose Ausbildung in der Feuerwehrfahrschule.
Wie sehen Sie dieses Problem? Was werden Sie hier unternehmen?
Viele Grüße
Kerstin Weber
Sehr geehrte Frau Weber,
Ihre Fragen an die Innenbehörde wurden ja am Montag nach einer Erinnerung meinerseits beantwortet. Zusammenfassend lässt sich an dieser Stelle sagen: Hamburg hat von der Ermächtigung, Fahrberechtigungen für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren und anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und der sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes unter bestimmten Voraussetzungen zu erteilen, keinen Gebrauch gemacht.
Wenn man sich die entsprechende Norm genauer ansieht, dann erkennt man, dass diese spezielle Fahrberechtigungen ohnehin nur bei Einsatzfahrten gelten und auch nur den bei den Organisationen ehrenamtlich Tätigen erteilt werden können. Ich halte es für besser, wenn Ehrenamtliche anstelle des so genannten Feuerwehrführerscheins eine umfassende und qualitativ hochwertige Ausbildung zum Führen der Einsatzfahrzeuge erhalten. Schließlich geht es hier um Sonderrechtsfahrten im Stadtverkehr, verbunden mit erheblichem Einsatzstress.
Mit freundlichen Grüßen,
Ole Thorben Buschhüter