Frage an Ole Thorben Buschhüter von Stephan S. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Buschhüter,
können Sie bitte mir/ den anderen Lesern erklären, wie es sein kann, dass benutzungspflichtige Radwege durch Hinweisschilder, die nur für den motorisierten Verkehr von Interesse sind, versperrt werden?
Wie kann es sein, dass die Stadt Hamburg dabei nicht einmal vor Straftaten zurückschreckt? Das verlinkte Beispiel stellt für mein Rechtsverständnis eine Straftat nach § 315b StGB dar.
Sollten Sie da anderer Auffassung sein, dann würde mich an dieser Stelle interessieren, warum das Schild nicht einfach einen Meter weiter links aufgestellt wurde.
Mir ist klar, dass die Stadt Hamburg die Aufstellung solcher Schilder nicht selber macht, sonder sich dabei privatwirtschaftlicher Erfüllungsgehilfen bedient. Da aber sowohl die Aufstellung von Verkehrsschildern als auch die Beauftragung solcher Straßenarbeiten einzig in der Verantwortung der Behörden liegen, muss sich die Stadt Hamburg dann auch die Fehler, die dabei passieren, voll anrechnen lassen.
Sehr geehrter Herr Schümann,
das von Ihnen genannte Beispiel mit dem mitten auf einem benutzungspflichtigen Radweg aufgestellten Hinweisschild stimmt sehr nachdenklich, bringt dieses Handeln doch eine unangebrachte Gleichgültigkeit gegenüber dem Radverkehr zum Ausdruck. Es widerspricht auch der Radverkehrsstrategie (Maßnahme 1-26: "An Baustellen ist eine durchgängig nutzbare und sichere Radverkehrsführung zu gewährleisten."). Ich gehe davon aus, dass der ADFC diesen Fall an die zuständige Behörde gemeldet und Abhilfe eingefordert hat. Wenn Sie § 315b StGB als erfüllt ansehen, werden Sie sicher Anzeige erstatten. Mich würde interessieren, wie die Sache ausgeht.
Mit freundlichen Grüßen
Ole Thorben Buschhüter