Frage an Ole Thorben Buschhüter von Karl-Heinz B. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Buschhüter,
die Grünen haben derzeit eine neue Webseite ( http://www.beweg-die-stadt.de/ ) geschaltet wo man Anliegen im Bereich Verkehr eintragen kann. Ein Großteil der Anliegen beschäftigt sich mit Falschparkern, welche auf Geh- und Radwegen parken. Dieses führt dazu das der Radweg nicht mehr benutzbar ist und es zu gefährlichen Situationen kommt. Auch Rollstuhlfahrer und Kinderwagen sind von Falschparkern besonders getroffen, wenn die Mindestgehweghbreite nicht mehr eingehalten wird. Ich selbst habe über eine Zeit lang den Bus der Linie 173 zwischen Mundsburg und Bramfeld benutzt, der Bus hatte dort ebenfalls in den engen Straßen häufig Probleme durchzukommen, mehrmals musste der Fahrer gar den Motor abstellen und warten bis der Falschparker wieder zurückgekehrt ist. Was macht dann der Leiterwagen der Feuerwehr? Auf den Abschlepper warten?
Das moderne Verkehrskonzept geht vom Auto weg zum ÖPNV und dem Rad für kürzere Strecken. Dann müssen diese Verkehrsmittel auch attraktiv sein. Hat der Bus immer Verspätung oder wird auf den Radwegen alles zugeparkt, auf dem Gehweg wird man angepöbelt und auf der Straße fast angefahren und angehupt.
Die Polizei tut zum Schutz der Falschparker aber häufig nichts, wie auf der Anliegenseite geäußert wurde kam von der Polizei häufig die Aussage sie können nichts machen und Poller die Gehwegparken verhindern, seien laut Anti-Verordnung nicht zulässig.
Der Bundesrechnungshof sieht zudem enorme EInnahmen die gemacht werden könnten. Die mehreingestellten Mitarbeiter würden sich also größtenteils selbstfinanzieren.
Meine Fragen daher an Sie:
-Was machen Sie um eine uneingeschränkte Nutzung von Ge- und Radwegen zu gewährleisten?
-Was planen Sie damit Falschparker nicht die Weiterfahrt des Linienbusses bzw. noch schlimmer der Feuerwehr verhindern?
-Werden mehr Mitarbeiter im BOD bzw. Politessen eingestellt?
-Werden Sie dem Vorschlag der Grünen den Anti-Pollererlass abzuschaffen zustimmen?
Viele Grüße
K.-H. Brauer
Sehr geehrter Herr Brauer,
Falschparker sind in der Tat ein ständiges Ärgernis: Für Fußgänger und Radfahrer, für Rettungsdienste und nicht zuletzt den fließenden Verkehr, insbesondere für den Busverkehr. Ihre Einschätzung, dass hier enorme Einnahmen schlummern und sich zusätzliche Mitarbeiter damit selbst finanzieren würden, teile ich allerdings nur bedingt. Denn Ziel kann es ja nicht sein, dass die Stadt mit Falschparkern ein einträgliches Geschäft macht, sondern muss es sein, dass sich durch eine Erhöhung des Ahndungsdrucks bei den Falschparkern eine Verhaltensänderung einstellt und sie weniger als bisher andere Verkehrsteilnehmer behindern, am besten am Ende gar nicht mehr - nur dann gibt es auch keine "Einnahmen" mehr zu erzielen.
Was den Busverkehr angeht, hat die Bürgerschaft auf Antrag der SPD-Fraktion ("Freie Fahrt für Busse!") bereits am 26.10.2011 folgendes Ersuchen an den Senat beschlossen:
"Der Senat wird ersucht,
1. bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs weiterhin einen Schwerpunkt auf Falschparker an Bushaltestellen und die Freihaltung von Bussonderspuren und Kommunaltrassen zu legen und dabei insbesondere für den Busverkehr kritische Bereiche wie die Mönckebergstraße und den Rathausmarkt in den Fokus zu nehmen.
2. zu prüfen, wie die Überwachung des verkehrsbehindernden ruhenden Verkehrs insbesondere mit Blick auf die Belange eines schnellen und komfortablen Busverkehrs konsequenter durchgeführt und durchgesetzt werden kann, und hierbei auch die Beispiele anderer Großstädte auszuwerten. (...)"
Den vollständigen Antrag können Sie hier herunterladen: http://www.buergerschaft-hh.de/Parldok/tcl/PDDocView.tcl?mode=show&dokid=34194&page=0
Darüber hinaus lässt auch der Senat in seiner Drucksache "Maßnahmen des Busbeschleunigungsprogramms" ( http://www.buergerschaft-hh.de/Parldok/tcl/PDDocView.tcl?mode=show&dokid=34929&page=1 ) durchblicken, dass bei den Bezirken ggf. zusätzliches Personal benötigt wird:
"Bezirke: Abhängig vom Umfang der zu bewältigenden Aufgaben wird auch bei den Bezirken gegebenenfalls zusätzliches Personal benötigt werden (u.a. für die Überwachung und Ahndung des verbotswidrigen Parkens in zweiter Reihe durch den bezirklichen Ordnungsdienst)."
Was den "Anti-Poller-Erlass" (Fachanweisung Absperrelemente 1/02) angeht, wundere ich mich, dass er nicht schon aufgehoben wurde, solange die Grünen in Hamburg mitregierten. Mein Eindruck ist allerdings, dass dem begründeten Aufstellen von Absperrelementen ("Poller") die Fachanweisung nicht mehr im Wege steht. Absperrelemente dürfen in den Fällen aufgestellt werden, "in denen es aus Sicherheitsgründen oder zum Schutz von Wegeflächen dringend geboten erscheint." Dieser Grundsatz aus der Fachanweisung gibt letztlich nichts anderes wieder als § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO, der lautet: "Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist." Zu den Verkehrseinrichtungen zählen auch Absperrelemente. Mit Blick auf diese sinnvolle Vorschrift der StVO wage ich zu bezweifeln, dass sich an der Verwaltungspraxis nur durch Wegfall der Fachanweisung etwas ändern würde. Maßgeblich ist, welches Gewicht man den Interessen von Fußgängern und Radfahrern beimisst, wenn das Merkmal "dringend/zwingend geboten" geprüft wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ole Thorben Buschhüter