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Ole Thorben Buschhüter
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Frage von Julia K. •

Frage an Ole Thorben Buschhüter von Julia K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Buschhüter,

ich habe soeben in der Zeitung gelesen, dass das Hamburger Nichtraucherschutzgesetz zum Teil Verfassungswidrig ist (siehe http://www.ndr.de/regional/hamburg/rauchverbot189.html ).

Weiter heißt es, ab sofort dürfen wieder abgetrennte Raucherräume eingerichtet werden.

Wie ist Ihr weiteres Vorgehen? Werden Sie nun wie es bereits in Bayern mittels Volksentscheid beschlossen wurde ein komplettes Rauchverbot einführen? Eine Verfassungsbeschwerde gegen dieses strikte Rauchverbot wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt und das Gesetz als rechtmäßig erklärt (siehe http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg10-058.html ).

Viele Grüße
Julia Kelm

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Kelm,

vielen Dank für Ihre Frage. Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Hamburger Passivraucherschutzgesetz ist eine schallende Ohrfeige für die damaligen Regierungsfraktionen von CDU und GAL. Die SPD-Fraktion hat bereits damals auf die rechtlichen Risiken des faulen politischen Kompromisses der Koalitionäre von CDU und GAL hingewiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat genau das aufgespießt: Als Differenzierungsgrund mit Blick auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes reicht es nicht aus, "dass die unterschiedliche Regelung für Schank- und Speisewirtschaften das Ergebnis eines politischen Kompromisses der damaligen Regierungsfraktionen der Hamburgischen Bürgerschaft war." Die SPD-Fraktion wird den Beschluss aus Karlsruhe jetzt sorgfältig auswerten. Dann wird es von uns einen Vorschlag zur verfassungskonformen Korrektur geben.

Mit freundlichen Grüßen
Ole Thorben Buschhüter

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