Frage an Ole Thorben Buschhüter von Kim K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Buschhüter,
wie ich eben in der Onlineausgabe des Hamburger Abendblattes gelesen habe, wurde in Mecklemburg Vorpommern ein Gesetz verabschiedet, welches dort ehrenamtliches Engagement mit einem Einstellungsbonus im Öffentlichen Dienst belohnt ( http://mobil.abendblatt.de/region/article2139754/Ehrenamtliches-Engagement-wird-zum-Einstellungskriterium.html ).
Wie stehen Sie zu dem Verfahren? Halten Sie dieses für sinnvoll? Könnten Sie sich ein entsprechendes Gesetz für Hamburg vorstellen?
Viele Grüße
Kim Krüger
Sehr geehrte Frau Krüger,
vielen Dank für Ihre Frage. Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat sich mit dieser Frage bislang nicht befasst. Ich habe jedoch Ihre Frage zum Anlass genommen, unsere sozialpolitische Sprecherin, Frau Bekeris, auf das Thema aufmerksam zu machen.
Maßstab für alle Personalentscheidungen des öffentlichen Dienstes sind zuvorderst die grundgesetzlich festgelegten Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung (Art. 33 Abs. 2 GG). Ich gehe davon aus, dass bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten als so genannte "soft skills" (soziale Kompetenz) auch schon jetzt im Einzelfall bei Auswahlentscheidungen berücksichtigt werden, sofern die vorrangigen Kriterien von mehreren Bewerbern gleichermaßen erfüllt werden.
Gegenwärtig gilt in Hamburg ohnehin ein "geregeltes Einstellungsverfahren". Einstellungen von außen sind danach bis auf Weiteres auf Ausnahmebereiche beschränkt. Auch in Mecklenburg-Vorpommern gibt es bislang kein Gesetz, das ehrenamtliches Engagement mit einem Einstellungsbonus belohnt. Die Meldung im Hamburger Abendblatt basiert auf einer Pressemitteilung der CDU Mecklenburg-Vorpommern vom 27.12.2011, in der die Ziffer 353 des Koalitionsvertrages mit der SPD besonders hervorgehoben wird. Dort heißt es wörtlich: "Die Koalitionspartner unterstreichen das Ziel, bei der Auswahlentscheidung von Bewerbern für den öffentlichen Dienst Tätigkeiten zu berücksichtigen, die dem Allgemeinwohl dienen und besonderes soziales Engagement erfordern." So weit, so gut. Allerdings steht dieser Satz am Ende eines längeren Absatzes, in dem es um die Gewährleistung eines flächendeckenden Brandschutzes durch die Freiwilligen Feuerwehren geht. An anderer Stelle (Ziffer 288) steht wiederum: "Zusatzqualifikationen, die im Ehrenamt erworben werden, werden bei Stellenbesetzungen im öffentlichen Dienst mit berücksichtigt." Ich zitierte den Koalitionsvertrag an dieser Stelle deshalb, weil es den Kollegen in Mecklenburg-Vorpommern offenbar nicht darum geht, jedwedes ehrenamtliche Engagement bei Einstellungen zu bevorzugen.
Wir dürfen gespannt sein, wie die Kollegen in Mecklenburg-Vorpommern das Anliegen aus ihrem Koalitionsvertrag konkret umsetzen werden und welche Erfahrungen sie damit machen. Vielleicht dient das dann ja tatsächlich auch als Vorbild für andere Bundesländer.
Mit freundlichen Grüßen
Ole Thorben Buschhüter