(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach wie vor werden große Anstrengungen unternommen, um die Arbeitsvermittlung in Deutschland zu verbessern. Zusätzliche 1.000 Job-to-Job-Vermittler sollen etwa seit kurzem dafür sorgen, dass diejenigen, die in der schwierigen wirtschaftlichen Situation arbeitslos werden und einen neuen Arbeitsplatz suchen, umgehend und intensiv betreut werden können. (...)
(...) Nach den Erkenntnissen der Aufsichtsbehörden verfahren die Sozialversicherungsträger verantwortungsvoll bei ihren Geldanlagen. Durch die Geldanlagen bei Lehman Brothers oder der Hypo Real Estate ergeben sich nach Erkenntnissen des Bundesversicherungsamtes keine negativen Folgen für die Zahlungsfähigkeit der betroffenen Träger. Auch sind hier keine Gelder verspekuliert worden. (...)
(...) Im Wach- und Sicherheitsgewerbe wird von dieser Ausnahmemöglichkeit Gebrauch gemacht. Die Tarifvertragsparteien gehen offensichtlich von einem Bedürfnis nach längeren Arbeitszeiten im Wach- und Sicherheitsgewerbe bei Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst aus. (...)
(...) In der heutigen Arbeitswelt ist dies aber schon lange nicht mehr ausreichend. Zusätzliche, berufsübergreifende Qualifikationen sind oft Voraussetzung für den Erfolg am Arbeitsmarkt. Nicht alle qualifizierten Berufstätigen haben ihre Berufslaufbahn im EDV-Zeitalter begonnen. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Die SPD wird nicht von der Waffenlobby beeinflusst. Transparenz ist bei diesem Thema besonders wichtig. (...)
(...) Arbeitslosigkeit im Sinne des Gesetzes setzt allerdings auch voraus, dass der Arbeitslose alle Möglichkeiten nutzt und nutzen will, um seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden und den Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes zur Verfügung steht. Wenn ein Arbeitsloser also der Agentur für Arbeit gegenüber äußert, dass er entweder keine versicherungspflichtige Beschäftigung mehr sucht und /oder der Agentur für Arbeit für eine Vermittlung nicht mehr zur Verfügung steht, ist er nicht mehr arbeitslos im Sinne des Gesetzes und hat somit auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. (...)