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Frage von Bernhard J. •

Frage an Olaf Scholz von Bernhard J. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Scholz,

meine Frage möchte ich kurz und knapp stellen. Die Berufsgenossenschaften, die letztlich Ihrem Ministerium unterstellt sind, haben ebenso wie die Banken Gelder verzockt, die alledings aus einem Umlageverfaren entnommen wurden, was haben Sie zur Aufklärung dieser Verruntreuung getan?
Sie sollten doch wissen, dass diese Verluste den Mitgliedern aller Berufsgenossenschaften als Finanzbedarf (Beitragsfuss) wieder als Mehrbelastung zugemutet wird, oder alle Steuerzahler für die Verluste wieder aufkommen werden.
Was gedenken Sie zu tun, oder was haben Sie bereis getan?

Jarmuzek

Vermögen der gesetzlichen Unfallversicherung sicher angelegt
Quelle / Urheber / Abbildung: DGUV /bghwred 27. Oktober 2008
Infos der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zur Finanzkrise

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen wählen für die Anlage ihrer Betriebsmittel und Rücklagen nur Anlageformen, die höchsten Sicherheitskriterien entsprechen. Darauf weisen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung vor dem Hintergrund der aktuellen Berichterstattung zur Finanzkrise hin. "Spekulation war und ist nicht unsere Sache", erklärt Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Das betrieffe auch die Einlagen von Unfallversicherungsträgern, die bei der deutschen Tochter der US-Bank Lehmann Brothers bestehen. "Bei diesen Guthaben handelt es sich um Einlagen, die über den Einlagensicherungsfonds abgedeckt und somit vor Verlust geschützt sind."

Wie es in einer Online-Meldung vom 23. Oktober 2008 heißt, unterliegen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bei der Anlage von Beitragsmitteln den Regelungen des SGB IV. Danach sind nur Anlageformen zulässig, die gegen Wertverlust geschützt sind. Dazu zählen zum Beispiel Termin- und Spareinlagen, Schuldverschreibungen, die gesichert sind, und Darlehen an die öffentliche Hand.

(30.10.2008)

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Sehr geehrter Herr Jarmuzek,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihre Sorge, die Unfallversicherungsträger hätten „Geld verzockt“ ist unbegründet. Alle Sozialversicherungsträger unterliegen einer strengen Aufsicht. Für den Bundesbereich ist das Bundesversicherungsamt die zuständige Aufsichtsbehörde. Nach den Erkenntnissen der Aufsichtsbehörden verfahren die Sozialversicherungsträger verantwortungsvoll bei ihren Geldanlagen. Durch die Geldanlagen bei Lehman Brothers oder der Hypo Real Estate ergeben sich nach Erkenntnissen des Bundesversicherungsamtes keine negativen Folgen für die Zahlungsfähigkeit der betroffenen Träger. Auch sind hier keine Gelder verspekuliert worden. Die Anlagen sind gesichert, die Träger erhalten die Einlagen in vollem Umfang zurück.

Zu Ihrer weiteren Unterrichtung möchte ich Sie auf eine Presseerklärung des Bundesversicherungsamtes von Ende 2008 hinweisen, die die wichtigsten Sachverhalte zu den Geldanlagen der Sozialversicherungsträger darstellt:

http://www.bundesversicherungsamt.de/cln_160/nn_1047250/DE/Presse/Archiv__Standardartikel/08-10-29__PE.html

Weitere Fragen zu meinem Aufgabengebiet als Bundesminister für Arbeit und Soziales richten Sie bitte mit Ihrer vollständigen Anschrift direkt an das

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstr. 49
10117 Berlin
E-Mail: info@bmas.bund.de.

Oder Sie nutzen das Kontaktformular auf der Internetseite des Ministeriums unter http://www.bmas.de. Bei vielen Fragen kann auch das Bürgertelefon des Ministeriums weiterhelfen, die Telefonnummern finden Sie ebenfalls unter http://www.bmas.de.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

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