Frage an Olaf Scholz von Jens B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Guten Tag Herr Scholz,
Ich stelle ihnen heute eine Frage als Bundesminister für Arbeit und Soziales.
Kurze Schilderung vorweg.
Ich habe mich zu dem 01.09.09 Selbstständig gemacht und ein Unternehmen gegründet,welches mir mit 10 Stunden die Woche anhand eines Dienstleistungsvertrag mein Einkommen sichert und das so ausreichend,dass ich keine Fördergelder oder aber auch Alg II Geld mehr benötige.
Ich stehe mit meinem Unternehmen trotz Kosten auf komplett eigenen Füssen und Finanziere meinen Lebensunterhalt damit selber.
Jetzt ist das Arbeitsamt Hamburg der Meinung,dass ich weiterhin noch Arbeitslos bin und weiterhin noch Arbeitslosengeld beziehen muss,weil meine Tätigkeit keinen Hauptberuflichen Charakter hat,weil ich die Stundenwochenanzahl von 15 Stunden nicht überschreite.
Jetzt bringt diese wirklich beschränkte Regelung einen erhöhten Aufwand meinerseits für Verwaltung und zusätzlichen Terminen mit dem Arbeitsamt mit sich und zum anderen entsteht dem Amt ein erhöhter Verwaltungsaufwand.
Ich kann jetzt jeden Monat 2 Stunden für das Amt einplanen,sowie 3 Stunden an zusätzlicher Buchführung und bei einem Stundenlohn von 45€ reden wir hier doch immerhin von einen Geldwert in höhe von 225€ was meine Person betrifft und das nur ,weil eine Gesetzliche Regelung vorhanden ist,die es mir und dem Arbeitsamt verbietet mich auszugliedern.
Zudem kommt noch,dass die zusätzlichen Berechnungen meine Einkommensgrenze belasten und ich für womögliche Gelder auch noch Steuern zahlen muss,die ohne diese Regelungen nicht anfallen würden.
Hierzu nur 3 einfache Fragen.
Mit Welcher Begründung gibt es diese Richtlinie und hält man mich weiterhin in der Arbeitslosenstatistik, obwohl ich ausreichend Einkommen habe?
Warum ist das so,dass die Arbeitsämter aufgrund von Richtlinien so handlungsbeschränkt sind bzw. wieso wurde hier nicht nachgebessert ?
Was wollen Sie tun,um dieses zu ändern?
Mit freundlichen Gruß
Jens Bodenstein
System-und Netzwerkadministrator
Sehr geehrter Herr Bodenstein,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld setzt grundsätzlich voraus, dass man – neben weiteren Kriterien – keine Erwerbstätigkeit ausübt oder weniger als 15 Stunden wöchentlich arbeitet. Insoweit würde eine selbständige Beschäftigung im Rahmen von 10 Stunden in der Woche einem Arbeitslosengeldanspruch nicht entgegenstehen.
Arbeitslosigkeit im Sinne des Gesetzes setzt allerdings auch voraus, dass der Arbeitslose alle Möglichkeiten nutzt und nutzen will, um seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden und den Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes zur Verfügung steht. Wenn ein Arbeitsloser also der Agentur für Arbeit gegenüber äußert, dass er entweder keine versicherungspflichtige Beschäftigung mehr sucht und /oder der Agentur für Arbeit für eine Vermittlung nicht mehr zur Verfügung steht, ist er nicht mehr arbeitslos im Sinne des Gesetzes und hat somit auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Außerdem kann eine Bürger auf Sozialleistungen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Agentur für Arbeit verzichten, soweit durch diesen Verzicht nicht andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden.
Bitte prüfen Sie aber genau, welche Auswirkungen ein solcher Verzicht in Ihrem Fall haben könnte. Ich empfehle Ihnen, sich diesbezüglich nochmals von der Agentur für Arbeit beraten zu lassen. Sollten die Angelegenheit sich nicht zu Ihrer Zufriedenheit aufklären lassen, können Sie sich an zuständige Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit oder an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wenden.
Weitere Fragen zu meinem Aufgabengebiet als Bundesminister für Arbeit und Soziales richten Sie bitte mit Ihrer vollständigen Anschrift direkt an das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstr. 49
10117 Berlin
E-Mail: info@bmas.bund.de.
Oder Sie nutzen das Kontaktformular auf der Internetseite des Ministeriums unter www.bmas.de. Bei vielen Fragen kann auch das Bürgertelefon des Ministeriums weiterhelfen, die Telefonnummern finden Sie ebenfalls unter www.bmas.de.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Scholz