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Olaf in der Beek
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Frage von J. P. •

Wie haben Sie am 18.3. bzgl. der Abschaffung von Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung von SARS-Cov2 abgestimmt und warum? Wollen Sie die Aufhebung der Maskenpflicht in Innenräumen?

Sehr geehrter Herr in der Beek,
die Inzidenz ist hoch wie nie, wir verzeichnen fast täglich >200 Tote durch Covid-19, BA.2 ist noch übertragbarer als Omikron, die Zahl der schwere(re)n Verläufe steigt wieder. Eine Pflicht zum Tragen von Masken, idealerweise FFP2 (KN95), schützt nachweislich sehr stark vor Übertragung und ist die einfachste und effektivste nicht-medizinische Intervention. Wie kann angesichts dieser Sach-Argumente und Evidenzen die Pflicht zum Tragen von Masken in Geschäften und anderen Innenräumen abgeschafft werden?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich habe für das neue Infektionsschutzgesetz gestimmt. Mit der neuesten Änderung lassen wir die meisten flächendeckenden Corona-Maßnahmen auslaufen. Trotzdem haben die Bundesländer durch die Hotspot-Regelung weiterhin alle Instrumente in der Hand, um auf regional steigende Zahlen zu reagieren. Pauschale Einschränkungen halten wir aber für nicht mehr angebracht. Zwar haben wir nach wie vor hohe Infektionszahlen, jedoch spiegeln sich diese nicht in steigenden Hospitalisierungszahlen wider. Unser Ziel war es stets, die Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Ein solches Szenario ist derzeit nicht zu erwarten. Daher halten wir es für geboten, die meisten Freiheitseinschränkungen abzuschaffen. In nahezu allen anderen europäischen Ländern wird dieser Weg bereits gegangen. Dramatische Folgen dieser Öffnungen sind in keinem dieser Länder festzustellen. Zudem werden Risikogruppen etwa durch das Beibehalten der Maskenpflicht in medizinischen Bereichen weiter geschützt.

Maßgabe für uns Freie Demokraten bei der Beurteilung von Corona-Schutzmaßnahmen war und ist stets das Grundgesetz. Demnach muss jede Einschränkung von Freiheitsrechten gut begründet werden. Entfallen diese Begründungen, müssen auch Maßnahmen fallen. Sollte sich die Situation wieder signifikant verändern, ist der Deutsche Bundestag jederzeit in der Lage, gesetzgeberisch nachzubessern.

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