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Olaf in der Beek
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Frage von Wolfgang A. •

Bis wann darf ich meine 23 Jahre alte Ölheizung gegen eine neue Öl-Brennwertheizung austauschen, die sehr effizient und ressourcenschonend arbeitet? Könnte ich dafür Zuschüsse erwarten?

Sehr geehrter Herr in der Beek, ich heize mit Öl, da bei mir keine Gasleitung liegt und es keine Fernwärme gibt. Als Rentner könnte ich mir nur eine neue Öl-Brennwertheizung leisten mit bis zu 98% Nutzungsgrad. Zumal eine Wärmepumpe nur in einem gut gedämmten Neubau optimal arbeitet. Darum sollten sie die Menschen nicht zu einer anderen Heizungsart zwingen, die im Altbau ohne immense, für mich unbezahlbare Sanierungskosten nicht effizient funktioniert. Besonders im Winter werden die Stromkosten einer Wärmepumpe gewaltig steigen. Jahrzehnte wurde das Thema von der Politik vernachlässigt, um jetzt in operativer Hektik Angst vor Armut und Hausverkauf zu schüren. Nicht grundlos liegt die AFD schon bei über 20% und steigt immer weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang A.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr A.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Bis zum Vorliegen eines Wärmeplans dürfen Sie die Heizung installieren, die Sie möchten. Diese dürfen Sie dann bis 2045 auch weiterbetreiben, allerdings mit über die Zeit wachsenden Anteilen Erneuerbarer Energien (bspw. Biodiesel). Auch wenn ein Wärmeplan vorliegt, dürfen Sie noch eine Ölheizung installieren, die dann allerdings mindestens zu 65 % mit erneuerbarem Brennstoff betrieben werden muss.

Sie sollten allerdings beachten, dass Heizöl durch die CO2-Bepreisung teurer werden wird. Allgemein empfehle ich Ihnen eine fachkundige Beratung, um die optimale Heizungstechnologie für Ihr Gebäude festzustellen. Neben Ölheizungen gibt es auch Optionen wie Pelletheizungen oder Hybridheizungen mit Kombination aus Brennwertkessel und Wärmepumpe. Auch die Weiterentwicklung der Wärmepumpe macht unter gewissen Voraussetzungen einen Einbau auch ohne aufwendige Sanierung möglich.

Freundliche Grüße

Olaf in der Beek

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