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Olaf in der Beek
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Frage von Werner R. •

Bekommen Abgeordnete auch die Energiepauschale? Macht es einen Unterschied, wenn sie zu versteuerde Nebeneinkünfte beziehen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Alle einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige erhalten im September die Energiepreispauschale. Abgeordnetenentschädigungen werden jedoch als sonstige Einkünfte eingestuft. Diese Gruppierung zählt nicht zur begünstigten Gruppe, weshalb Abgeordnete die Energiepreispauschale grundsätzlich nicht erhalten.

Wenn Abgeordnete jedoch bestimmte Nebeneinkünfte beziehen, zum Beispiel in einem Angestelltenverhältnis, als Selbständige oder mit einem eigenen Landwirtschafts- oder Forstbetrieb, erhalten sie die Energiepreispauschale.

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