Frage an Olaf in der Beek von Sebastian V. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter in der Beek,
die FDP bekennt sich zur freien Marktwirtschaft. Dazu gehört auch, dass ein Unternehmen seinen Absatzmarkt ausdehnt, den Verkauf seiner Produkte bzw. den Umsatz steigert. Es setzt also auf den zunehmenden Kauf und damit ja auch Verbrauch seiner Produkte.
Gleichzeitig verpflichtet das Grundgesetz zum Einsatz für Frieden und ist das Militär eine zentrale hoheitliche Aufgabe.
Wie kann es da sein, dass die Rüstungsindustrie privatwirtschaftlich (also im Sinne der freien Marktwirtschaft) arbeitet? Hier liegt ein fundamentaler (doppelter) Widerspruch gemäß der oben genannten Punkte vor. Was wird die FDP in Zukunft unternehmen, um diese Widersprüche zu beseitigen? Mir liegt diese Frage schwer auf dem Magen und so hoffe ich auf eine aussichtsreiche Antwort.
Außerdem liegt zur Zeit die Frage des Exportes von Rüstungsgütern -nach meinem Wissen- beim Wirtschaftsministerium. Gehörte sie nicht (auch in Anknüpfung an obigen Widerspruch) in die Hände des Außenministeriums, wie es zum Teil auch diskutiert wird? Wie positionieren Sie bzw. die FDP sich hier?
Mit freundlichen Grüßen aus Bochum,
S. V.
Sehr geehrter Herr in der Beek,
die FDP bekennt sich zur freien Marktwirtschaft. Dazu gehört auch, dass ein Unternehmen seinen Absatzmarkt ausdehnt, den Verkauf seiner Produkte bzw. den Umsatz steigert. Es setzt also auf den zunehmenden Kauf und damit ja auch Verbrauch seiner Produkte.
Gleichzeitig verpflichtet das Grundgesetz zum Einsatz für Frieden und ist das Militär eine zentrale hoheitliche Aufgabe.
Wie kann es da sein, dass die Rüstungsindustrie privatwirtschaftlich (also im Sinne der freien Marktwirtschaft) arbeitet? Hier liegt ein fundamentaler (doppelter) Widerspruch gemäß der oben genannten Punkte vor. Was wird die FDP in Zukunft unternehmen, um diese Widersprüche zu beseitigen? Mir liegt diese Frage schwer auf dem Magen und so hoffe ich auf eine aussichtsreiche Antwort.
Außerdem liegt zur Zeit die Frage des Exportes von Rüstungsgütern -nach meinem Wissen- beim Wirtschaftsministerium. Gehörte sie nicht (auch in Anknüpfung an obigen Widerspruch) in die Hände des Außenministeriums, wie es zum Teil auch diskutiert wird? Wie positionieren Sie bzw. die FDP sich hier?
Mit freundlichen Grüßen aus Bochum,
S. V.
Sehr geehrter Herr Voigt-Steffen,
herzlichen Dank für Ihre Frage, die ich gern beantworten möchte.
Eines zunächst vorab – die FDP bekennt sich nicht zur Freien Marktwirtschaft, sondern zur Sozialen Marktwirtschaft im Sinne von Ludwig Erhardt, und dies macht einen großen Unterschied! In einer Freien Marktwirtschaft wäre jeder staatliche oder politische Eingriff in das Marktgeschehen untersagt, so daß allein die Gesetze des Marktes gelten würden, was im Hinblick auf die Exporte von Rüstungsgütern eine gänzliche Abwesenheit von Kontrolle zur Folge hätte. Gerade dies aber lehnen wir Freie Demokraten rundweg ab; auch für Rüstungsexporte gelten jene sozialen und ethischen Grundsätze, wie sie für die Soziale Marktwirtschaft insgesamt gelten.
Der Umstand, daß die Bundeswehr nach dem Grundgesetz allein von der Bundesrepublik Deutschland unterhalten wird, bedeutet jedoch nicht, daß auch die Rüstungsindustrie eine staatliche Einrichtung sein müßte. Die hier tätigen Unternehmen sind, wie Sie richtig anmerken, solche der Privatwirtschaft, und dies ist auch nicht anders möglich. Das Grundgesetz verbietet allen staatlichen Stellen und Einrichtungen eine eigene wirtschaftliche Tätigkeit und Gewinnerzielung; Ausnahmen sind nur insoweit zulässig, als es etwa auf kommunaler Ebene um Betriebe von unmittelbarer Bedeutung geht, so z.B. kommunale Entsorgungsbetriebe oder Krankenhäuser. Ansonsten ist es dem Staat untersagt, durch eigene wirtschaftliche Betätigung in Konkurrenz zur Privatwirtschaft zu treten, denn seine Aufgabe ist die eines Schiedsrichters, der regelt und Grenzen setzt. Eine Verstaatlichung von Rüstungsunternehmen, die Sie möglicherweise im Sinn haben, wäre zudem ebenfalls verfassungswidrig. Für Rüstungsexporte heißt das, daß diese restriktiv gehandhabt werden müssen, und genau dafür treten wir Freie Demokraten auch nachdrücklich ein. Dabei gelten für uns der "GEMEINSAME STANDPUNKT 2008/944/GASP DES RATES vom 8. Dezember 2008, betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern" [ http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32008E0944&from=DE ] sowie die "Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern", [ http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/A/aussenwirtschaftsrecht-grundsaetze.pdf?__blob=publicationFile&v=1 ]. Insbesondere nach letzteren dürfen vor allem beschäftigungspolitische Gründe keine ausschlaggebende Rolle für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen spielen!
Hinsichtlich Ihrer Frage nach der Zuständigkeit für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter ist die Rechtslage komplexer. Gemäß § 11 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen) ist die Bundesregierung allein zuständig. Gemäß Absatz 2 kann sie diese Befugnis durch Rechtsverordnung auf die dort genannten Stellen übertragen; dazu zählen sowohl das Verteidigungsministerium, als auch das Außenministerium [ http://www.gesetze-im-internet.de/krwaffkontrg/__11.html ]. Es sind also im Sinne Ihrer Fragestellung beide von Ihnen genannten Stellen bereits beteiligt, so daß hier auch keine Änderungen erforderlich sind.
Ich hoffe, Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Olaf in der Beek