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Norika Creuzmann
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Frage von Christian P. •

Frage an Norika Creuzmann von Christian P. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrte Frau Creuzmann,

wir leben mit unserer Familie sehr ländlich im Außenbereich und haben im Jahr 2005 an das Elternhaus meiner Frau angebaut. Da das bestehende Haus meiner Schwiegereltern jedoch schon eine Wohnfläche von ca. 130 qm besitzt, durften wir nach dem für NRW gültigen Außenbereichserlass für das Bauen im Außenbereich nach § 35 Abs. 4 BauGB noch weitere 120 qm anbauen, da dort eine Obergrenze von 250 qm für alle Teile des Gebäudes gesamthaft definiert ist.

Diese 120 qm inkludierten bei uns ein Kinderzimmer und ein Arbeitszimmer für meine selbständige Frau.
2007 durften wir uns jedoch der Geburt unseres zweiten Kindes erfreuen und daher machten wir aus dem Arbeitszimmer notdürftig ein kleines Kinderzimmer von 11 qm.

Die örtlichen Gegebenheiten würden jetzt problemlos eine Erweiterung für die Kinder (z.B. Aufbau bzw. Ausbau Dachgeschoß) zulassen, jedoch ist dies mit dem besagten Außenbereichserlass unmöglich. Das Bauamt stellt sich hier quer.

Ich wünsche mir daher (und bitte um Ihre Stellungnahme hierzu):
Vollständiges Streichen dieser starren Grenzen aus dem Außenbereichserlass (160 qm bei einer Wohneinheit, 250 qm bei zweien). Die Natur und die ländlichen Gebiete können auch anders geschützt werden!
Wenn überhaupt dann z.B. durch Limitierung der versiegelten Fläche oder Kompensation durch Ausgleichsmaßnahmen.

Es tut wirklich weh, zu sehen, dass im gleichen Zuge in der Nähe unseres Hauses ein (privilegierter) Landwirt eine riesige Biogasanlage errichten konnte, während unser vergleichsweise kleines Bauvorhaben - welches niemanden stören würde - in vermutlich unerreichbarer Ferne liegt. Im optimalen Fall jedoch eine Legislaturperiode...
Im Übrigen frage ich mich auch ob diese aktuelle Gesetzeslage konform mit den Anti-Diskriminierungsgesetzen der EU ist und damit Bestand vor dem EuGH hätte. Bis aber der Klageweg Erfolg hätte, sind meine Kinder wohl aus dem Haus...

Gruß
C. P.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr P.,

für Ihre Anfrage zum Thema Bauen im Außenbereich bedanke ich mich.

Sie ahnen ja nicht, wie sehr Sie mir aus dem Herzen sprechen. Denn ich selbst wohne seit vielen Jahren mit meinen Kindern in einem ehemaligen Waldarbeiter-Haus. Sehr mühsam gestaltete sich damals auch bei uns der Aus- und Anbau des recht kleinen Gebäudes, obwohl bei uns der Bedarf (ich habe vier Söhne und eine angenommene Tochter) immer mehr wuchs. Wie auch Sie bin ich nicht privilegiert und wie auch bei Ihnen ist die Erweiterung der Wohnfläche begrenzt

Als Grüne spreche ich mich somit nicht reflexartig für eine Baubeschränkung im Außenbereich aus. Vielmehr stelle ich mir die Frage, wie das Verhältnis unserer beiden – vergleichsweise bescheidenen – Fälle zu den Privilegierungen der Landwirtschaft aussieht. Als Mitglied des Rates der Stadt Bad Lippspringe und vor allem als (hoffentlich) künftiges Mitglied des Landtags NRW werde ich in den entsprechenden Gremien auf die Möglichkeit von Einzelprüfungen bzw. Härtefallregelungen dringen.

Natürlich darf die Landschaft durch die Wünsche der Bevölkerung nach Häuschen im Grünen nicht weiter zersiedelt werden. Aber da, wo bereits Häuser stehen und wenn wie in Ihrem Fall Kinder mit im Spiel sind, muss die Möglichkeit einer Erweiterung im angemessenen Rahmen bestehen.

Mit freundlichen Grüßen

Norika Creuzmann

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