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Norika Creuzmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Bianca W. •

Rückfrage: Unterstützen Sie proaktiv eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht, ob sich die AfD noch an unserer Verfassung orientiert oder als verfassungsfeindlich verboten werden sollte?

Sehr geehrte Frau Creuzmann,

leider kann ich nicht direkt auf die vorgerige Frage und Ihre Antwort dazu eingehen, aber Sie scheinen mich missverstanden zu haben - deshalb auf diesem Wege.

Natürlich ist es nicht an Ihnen, die AfD ggf. zu verbieten.
Jedoch radikalisiert sich diese Partei zunehmend, sodass inzwischen fraglich ist, ob sie sich noch an unserer Verfassung orientiert und auf demokratischem Boden bewegt.
Daher ist es wichtig, dass das Bundesverfassungsgericht als Hüter unserer Verfassung dies möglichst zeitnah überprüft und somit letztendlich über ein eventuelles Verbot entscheidet.
Da die AfD selbst von sich behauptet, demokratisch zu sein, sollte die Prüfung auch in ihrem Sinne sein, um dies klar zu beweisen.

Meine diesbezügliche Frage an Sie war, ob ich damit rechnen darf, dass sie sich als die von mir gewählte Vertreterin im Landtag dafür einsetzen, an das BVG heranzutreten, um hoffentlich die entsprechende Prüfung zu erwirken.

Vielen Dank für Ihre Antwort(en)!

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Die aktuellen Umfrageergebnisse der AfD sowie die Wahl eines Landrates der AfD in Sonneberg und eines Bürgermeisters der AfD in Raguhn-Jeßnitz sehe ich mit großer Sorge. Dass es sich bei der AfD um eine rechtsextreme Partei handelt, ist schon lange vor den jüngsten Parteitagen, die eine Wahlliste mit rechtsextremen Kandidat*innen zur Europawahl aufgestellt haben, deutlich zu erkennen gewesen. Die AfD hetzt gegen gesellschaftliche Minderheiten und verbreitet antisemitische und rassistische Verschwörungserzählungen. Traurigerweise müssen wir feststellen, dass die Anhänger*innen der AfD sich nicht trotz, sondern auch wegen der rechtsextremen und menschenverachtenden Inhalte für die AfD entscheiden. Alle Demokratinnen und Demokraten stehen in der Pflicht, menschenverachtenden und demokratiefeindlichen Äußerungen zu widersprechen und sich klar von der AfD abzugrenzen.

Das Parteienverbot ist eines der Instrumente unserer wehrhaften Demokratie, die die Mütter und Väter des Grundgesetzes als Lehre aus der Zeit des NS-Regimes im Grundgesetz verankert haben. Zurecht sind hieran aber hohe Hürden gesetzt. Verboten werden können Parteien, die die freiheitlich demokratische Grundordnung abschaffen wollen. Über das Verbot entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Den Verbotsantrag können nur die drei Verfassungsorgane Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung stellen. Für einen Verbotsantrag reicht es allerdings nicht aus, dass sich eine Partei gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung äußert. Es muss auch nachgewiesen werden, dass die Partei in aggressiv-kämpferischer Weise gegen sie vorgeht, nicht nur einzelne Mitglieder.

Dass die AfD die Grundwerte unserer Demokratie ablehnt, zeigt sie deutlich. Von der AfD geht eine ernstzunehmende Gefahr für unsere Gesellschaft aus. Es ist zu befürchten, dass die rassistischen Äußerungen der AfD als Legitimation für Gewalt angesehen werden können. Deshalb sollten die Verfassungsschutzbehörden die AfD als gesichert rechtsextreme Bestrebung beobachten. Auch wir und viele gesellschaftliche Organisationen werden die Entwicklung der AfD sehr genau beobachten. Ein Parteiverbot ist allerdings zurecht an sehr hohe Hürden gebunden - ein Scheitern könnte die AfD sogar stärken.

Klar ist, dass das Verbot einer rechtsextremen Partei oder Organisation nicht die Ideologie verbieten kann. Deshalb bleibt die Auseinandersetzung in unserer Gesellschaft mit menschenverachtenden Einstellungen sowie dir Solidarität mit Betroffenen von Diskriminierung und rechter Gewalt so wichtig. Alle Demokrat*innen sind aufgefordert, sich entschieden gegen die AfD zu stellen. Deshalb freue ich mich über ihr Engagement. Es braucht das zivilgesellschaftliche Engagement für unsere Demokratie. Dafür und für Ihre Anfrage vielen Dank!

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