Frage an Norbert Pewestorff von Günter K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Pewestorff,
in Übereinstimmung mit § 3 des "Informationsfreiheitsgesetzes" habe ich beim Sen.für Wi. Hr Wolff (Linke) Antrag auf Akteneinsicht für das Genehmigungsverfahren Strompreiserhöhung durch Vattenfall zum 1.5.2006 gestellt.Die durch die Preisüberwachungsstelle zur Verfügung gestellten Akten waren unvollständig.Wichtige Unterlagen wie z.B. das Gutachten der Wirtschaftsprüfer, die Ergebnisvergleiche, wurden an Vattenfall zurückgegeben mit der Begründung: "Diese Unterlagen haben nach Rechtskraft des Bescheides keine Bedeutung für unsere Akten".
Mit dieser Handlungsweise ist eine Kontrolle über die Rechtmäßigkeit des Genehmigungsverfahrens nicht möglich.
Der Sinn des Informationsfreiheitsgesetzes wird hier unterlaufen. Ich finde es schon wichtig, dass Bürger sich anhand v o l l s t ä n d i g e r Akten ein Bild über die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes machen können.
Ich bitte hierzu mir Ihren Standpunkt mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Kröger
Sehr geehrter Herr Kröger,
ich halte das Informationsfreiheitsgesetz für sehr wichtig und würde mir wünschen, dass seine Möglichkeiten noch mehr genutzt würden.
Zu Ihrem Einzelfall, bei dem Sie ja auch die Möglichkeit haben, Rechtsmittel zu nutzen und auch Rechtsgüter Dritter zu beachten sind, kann ich mich ohne Kenntnis der Details nicht umfassend äußern. Ihr Anliegen verstehe und teile ich. Falls Sie es für nützlich erachten, stehe ich aber für ein persönliches Gespräch und falls Sie es wünschen, vermittelnd zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Pewestorff