Frage an Norbert Lins von Anna S. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Lins,
Zurzeit wird auf EU-Ebene über das Verbot der Verwendung bleihaltiger Munition an Gewässern diskutiert.
Bleivergiftungen sind die Todesursache für ein Drittel (Quelle: Leibniz Institut für Zoo- und Wildtierforschung) aller tot aufgefundenen Seeadler: Die Adler fressen die von Jägern an Ort und Stelle ausgeweideten Organe oder auch angeschossenes, verendetes Wild und nehmen dadurch das Blei der Geschossrückstände auf. Nicht nur die Adler sind betroffen: An Bleivergiftung sterben jährlich europaweit mehr als eine Millionen Wasservögel. (Quelle: WWF)
Ich nehme besorgt wahr, dass sich Deutschland und insbesondere Frau Klöckner beim Anliegen, Blei aus Munition zu verbannen, enthalten wird.
Was ist Ihre Haltung zu dieser Gesetzesinitiative? Unterstützen Sie das Anliegen oder lehnen Sie es ab? Vor allem interessiert mich die Begründung Ihrer Haltung.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,
Anna Schmitt
Sehr geehrte Frau Schmitt,
Haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich stimme dem Kommissionsvorschlag, wie er jetzt vorliegt nicht zu. Deshalb unterstütze ich Julia Klöckner in Ihrer Entscheidung. Lassen Sie mich begründen warum:
Das größte Problem des Kommissionsvorschlags ist die extrem weite Definition von Feuchtgebieten in Kombination mit Pufferzonen. Die jetzige Definition würde bedeuten, dass in einigen Bundesländern Deutschlands, in denen es große Flächen von Moor- und Sumpflandschaften gibt, das Jagen mit Bleischrot gänzlich verboten werden würde. Der Vorschlag hat für einige EU-Mitgliedstaaten deutlich schlimmere Konsequenzen als für andere und ist somit diskriminierend. Darüber hinaus war die Einführung von Pufferzonen kein Teil des Gutachtens der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), auf der der Kommissionsvorschlag beruht. Die Kommission geht hier also in nicht nachvollziehbarer Weise über die Empfehlungen ihrer eigenen Agentur hinaus.
Es gibt weitere Gründe, die gegen den Kommissionsvorschlag sprechen: das weitgehenden Besitzverbot, das dazu führen könnte, dass rechtschaffende Jäger zu Unrecht unter Generalverdacht geraten, und die Tatsache, dass große Zweifel bestehen, ob die Verordnung überhaupt auf Verbraucher anwendbar und zulässig ist. Darüber hinaus gibt es bis dato hinsichtlich der Tötungswirkung keine Alternative zur Bleimunition: Aktuell verfügbare Alternativmunition ist zur tierschutzgerechten Jagd nicht tauglich, da nicht tötungssicher.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen.
Freundliche Grüße
Ihr Norbert Lins