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Norbert Lins
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Frage von Martin S. •

Frage an Norbert Lins von Martin S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo, warum hat aus Ihrer Sicht Deutschland so viele Eu-Vertragsverletzungsverfahren? Wie wollen Sie dies ändern?
Vielen Dank für Ihre Antwort!

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage zur Anzahl der Vertragsverletzungsverfahren in Deutschland.

Die Europäische Kommission kann ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren einleiten, wenn ein EU-Land die Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung einer Richtlinie nicht mitteilt oder einen mutmaßlichen Verstoß gegen das EU-Recht nicht behebt.

Im Juli 2018 wurde der „Jahresbericht über die Kontrolle der Anwendung des Unionsrechts“ der Europäischen Kommission veröffentlicht. Im Vergleich zum Jahr 2016 ging die Anzahl der Vertragsverletzungsverfahren in der EU um 5.91% zurück. Die meisten Vertragsverletzungsverfahren wegen verspäteter Umsetzung waren gegen Belgien, Zypern und Portugal anhängig, die wenigsten gegen Italien, Dänemark und Ungarn. Gegen Spanien, Italien und Deutschland waren 2017 die meisten Fälle wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung und/oder Anwendung von EU-Recht, anhängig, gegen Dänemark die wenigsten. Die Politikfelder, in denen 2017 die meisten Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wurden, waren Mobilität und Verkehr, Umwelt sowie Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion. 2017 erhob die Kommission gegen fünf Mitgliedstaaten Klage beim Gerichtshof der Europäischen Union und forderte die Verhängung finanzieller Sanktionen: gegen Belgien in zwei Fällen, gegen Kroatien in zwei Fällen und gegen die Slowakei, gegen Slowenien und gegen Spanien in je einem Fall.
Unter folgendem Link können Sie den Vergleich der EU-28 Länder zu Vertragsverletzungsverfahren im Jahr 2017 einsehen:
https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/eu28-factsheet-2017_de_1.pdf
Der Bericht für das Jahr 2018 wird erst im Juli diesen Jahres veröffentlicht, weshalb ich mich ausschließlich auf das bereits genannte Gutachten berufe.

Eine wirksame Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht ist wichtig, denn eine Vorschrift ist nur so wirksam wie ihre Anwendung. Die Beschlüsse auf Europäischer Ebene lassen sich jedoch nicht immer mit den nationalen Gesetzen vereinbaren, weshalb ihre Umsetzung zu Differenzen führt. Ist dies der Fall kann sich dieser Prozess verzögern und endet hierbei häufig in einem Vertragsverletzungsverfahren. Für die Umsetzung von EU-Recht ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit der Europäischen Union mit den Mitgliedsstaaten notwendig. Aus diesem Grund setze ich mich für einen stetigen Dialog zwischen Berlin und Brüssel ein.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Freundliche Grüße,

Norbert LINS

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