Frage an Norbert Lins von Markus O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Lins,
die Voraussetzung für eine Zustimmung zur vorläufigen Anwendung von CETA durch die Mitgliedsländer, bzw. durch die Regionalparlamente Belgiens war die Zusicherung, dass die Institution der Schiedsgerichte durch den EuGh geprüft wird.
Dies wurde kürzlich in einem Antrag in das EU-Parlament eingebracht. Sie haben dagegen gestimmt. Warum? Sind Sie gegen den konkreten Antrag oder gegen die Prüfung durch den EuGh?
Mit freundlichen Grüßen
M. O.
Sehr geehrter Herr O.,
vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Anfrage bzgl. CETA. Gerne antworte ich Ihnen darauf.
Im vergangenen Frühjahr beantragte der Ausschuss für Internationalen Handel eine Stellungnahme der EP-Rechtsdienste zu CETA. Das Rechtsgutachten wurde am 1. Juni offiziell übergeben und veröffentlicht. In seinen Schlussfolgerungen erklärte der Juristische Dienst klar und deutlich: "Taking into account the aim and the content of the CETA Investment chapter, it may be considered that the envisaged investment dispute settlement provisions are compatible with EU Treaties". Den unabhängigen Rechtsdienst des Parlaments zu ignorieren und noch eine weitere Prüfung zu beantragen, wäre reine Verzögerungstaktik jener, die CETA ohnehin nicht wollen. Des Weiteren wurde CETA auch von der Europäischen Kommission und vom Rat geprüft. Mit unseren Freihandelsabkommen geben wir der Globalisierung Regeln, ohne unsere demokratischen Entscheidungsspielräume zu beschneiden und ohne bspw. die kommunale Daseinsvorsorge, Kunst und Kultur zu gefährden. Wir sichern unsere Sozial-, Umwelt-, und Verbraucherschutzstandards ab.
Ich bin der Meinung, dass internationale Freihandelsabkommen durchaus positiv sind und wir die Entscheidungen zu fairen, transparenten und nachhaltigen internationalen Partnerschaften nicht länger als nötig herauszögern sollten.
Ich würde mich freuen, wenn ich Ihnen mit meinen Informationen weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert LINS