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Norbert Königshofen
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Frage von Peter O. •

Frage an Norbert Königshofen von Peter O. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Königshofen,

ich nehme Bezug auf die WAZ- und FAZ-Berichte vom 1./3.10.07 über das neu erdachte EEWärmeG, wonach ein Herr Gabriel seine ÖKO-Energie -Ideologie mittels Zwang gegen Hausbesitzer durchsetzen will, und zwar gar unter Androhung von wirr erdachten Geld-Höchststrafen bis 500.000 € !!! Ich bitte um Ihre Antwort, was Sie gegen diesen geplanten Schwachsinn unternehmen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Obliers

Portrait von Norbert Königshofen
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Obliers,

ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 03. Oktober 2007.

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ist Teil des Meseberg-Beschlusses zum Integrierten Energie- und Klimaschutzprogramm der Bundesregierung. Es ist geplant, noch vor dem Weltklimagipfel auf Bali im Dezember 2007, ein anspruchsvolles nationales Klimapaket im Kabinett zu beschließen.

Wegen des Zeitdrucks vor Bali werden die Arbeitsgruppen der Fraktionen über den Stand der Abstimmung der Gesetzentwürfe innerhalb der Bundesregierung bereits vor der Kabinettsentscheidung zum jeweiligen Gesetz informiert. Die Gesetzestexte, so auch der des EEWärmeG, werden durch die zuständigen Bundesministerien, also hier das Bundesumweltministerium, kontinuierlich weiterentwickelt.

Die zuständigen Arbeitsgruppen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben auch den Referentenentwurf des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) geprüft und vorläufige Stellungnahmen an das Bundesumweltministerium gesandt.

Kernforderung ist für uns eine technologieoffene Förderung der Erneuerbaren Energien und eine größtmögliche Wahlfreiheit der Verbraucher auch im Wärmebereich. Das Kosten- Nutzen-Verhältnis der Maßnahmen ist für uns ein zentraler Maßstab bei der Beurteilung. Alle Vorschläge werden von uns am Zieldreieck von ökologischer Effizienz, wirtschaftlicher Vertretbarkeit und sozialer Kompetenz geprüft. Belastungen der Bürger und Unternehmen müssen vermieden oder zumindest minimiert werden. Einer Benachteiligung von Biogas und flüssiger Biomasse gegenüber Solarwärme oder Geothermie haben wir deshalb widersprochen.

Es gibt erste positive Signale aus dem Bundesumweltministerium, dass unseren Forderungen nach Gleichstellung der Nutzung von Biogas und flüssiger Biomasse durch entsprechende Veränderungen im Gesetz entsprochen wurde. Die Vorlage des endgültigen Gesetzestextes der Bundesregierung bleibt allerdings abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Königshofen