Frage an Norbert Königshofen von Christian H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Herr Königshofen,
ich spreche sie heute auf das aktuelle Thema Rauchverbot an, ich finde die Diskussion steht kopf, weil wenn man sich die Zahlen rauchender und nicht-rauchender Menschen in Deutschland anguckt dann drängt sich mir unweigerlich eine Frage auf.
Ca. 30 % der Menschen sind Raucher, ca. 70 % Menschen sind dementsprechend Nichtraucher, wieso nimmt man an, man könne mit Rauchern mehr Umsatz/Gewinn in Kneipen, Restaurants usw. machen wenn man dies noch nie getestet hat. Der europaweite Trend geht zum Rauchverbot, das Europaparlament drängt mittlerweile auf Veränderungen, kann sich Deutschland davon ausklammern ? Ich besuche mittlerweile höchst selten Kneipen usw., höchstens im Notfall z.B. bei der jährlichen Vereinsversammlung, ich weiß wovon ich spreche ich war früher selber Raucher. Ich bitte sie und ihre Kollegen von der Union nur einmal kein angeblich wirtschaftsfreundliches Votum abzugeben, denn das tun die Politiker meiner Meinung nach schon viel zu oft. Wie ich oben beschrieben habe könnte sich aber gerade das Votum für ein Rauchverbot als wirtschaftfreundlich herausstellen.
Steht im Grundgesetz nicht auch das sie „zum Wohle des Volkes handeln“ sollen, aber das ist Theorie, nur ein Stück Papier, findet so etwas bei irgendeinem Politiker noch eine Anwendung heute ? Lobbygruppen befriedigen das ist doch das Geschäft der Politiker!
mfg christian Hansen
Sehr geehrter Herr Hansen,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10. Dezember 2006, in der Sie mich um eine Stellungnahme zu dem aktuellen Thema eines gesetzlichen Rauchverbots baten!
Ziel der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es, die Nichtraucher besser als bisher zu schützen. Deshalb wurde im Herbst 2006 eine Arbeitsgruppe der Koalition eingesetzt, die eine möglichst umfassende und einheitliche Lösung auf allen staatlichen Ebenen vorbereiten sollte. Es wurde kein Schnellschuss, sondern eine rechtlich fundierte Lösung angestrebt.
Die Arbeitsgruppe hat einen fachlich tragfähigen Kompromiss erarbeitet. Danach soll in öffentlichen Gebäuden, in Theatern und Kinos sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Speisegaststätten und Discos ein generelles Rauchverbot gelten. Schankwirtschaften wie Kneipen und Bars sollten von dieser Regelung ausgenommen werden. Darüber hinaus soll die Altersgrenze für den Erwerb von Zigaretten durch Jugendliche von 16 auf 18 Jahre angehoben werden. Dieser Kompromiss wurde jedoch unter Vorbehalt der Zuständigkeit des Bundes gestellt.
Bei den Beratungen stellte sich von Anfang an die Frage, ob der Bund für einen umfassenden Nichtraucherschutz zuständig ist. Da das Bundesjustiz- und das Bundesinnenministerium verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine bundeseinheitliche Regelung eingebracht hatten, wurden die Länder vom Bundeskabinett dazu aufgefordert, in ihrem Kompetenzbereich eigene Regelungen zu treffen. In bundeseigenen Einrichtungen wie Behörden, Bahnhöfen, Flughäfen und Gerichten will der Bund selbst Rauchverbote erlassen. Außerdem ist man sich über ein Verkaufsverbot von Zigaretten an unter 18jährige einig.
Für die Bereiche Gaststätten, Schulen, Krankenhäuser, Kindertagesstätten und Hochschulen liegt die verfassungsrechtliche Zuständigkeit bei den Bundesländern. Dieses ist insbesondere auch der Föderalismusreform geschuldet. Das hat zur Folge, dass für einen bundesweit einheitlichen und wirksamen Nichtraucherschutz Bund und Länder zusammenarbeiten müssen.
Aus diesem Grund hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel MdB das Gespräch mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer gesucht. In diesen Gesprächen konnte festgestellt werden, dass Bund und Länder ein gemeinsames Grundverständnis bei einem besseren Schutz der Nichtraucher haben. Um trotz der Zuständigkeit der 16 Bundesländer möglichst einheitliche Regelungen festzulegen, soll eine Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet werden. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, sich über Nichtraucherschutzregelungen in nicht-bundeseigenen Gebäuden sowie in der Gastronomie zu einigen, um die Bürger zukünftig besser vor dem Passivrauch zu schützen.
Über das weitere Vorgehen der Bundesländer mit dem Ziel, ein möglichst einheitliches Rauchverbots zu realisieren, soll die Arbeitsgruppe bis März einen gemeinsamen Vorschlag vorlegen.
Trotz der Entscheidung, dass die Zuständigkeit für den Nichtraucherschutz nicht in vollem Umfang beim Bund liegt, gehen wir davon aus, dass der oben erwähnte Kompromissvorschlag der Koalitionsarbeitsgruppe als Grundlage dient, um ein möglichst weitreichendes und einheitliches Rauchverbot in Deutschland einzuführen. Es liegt nun an den Ländern, es umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Königshofen