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Norbert Königshofen
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Frage von Werner B. •

Frage an Norbert Königshofen von Werner B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Königshofen,

nachdem in den vergangenen 18 Jahren 7 meiner Bekannten u. Geschäftsfreunde (allesamt mittelmäßige bis starke Raucher) an Lungenkrebs verstorben sind, macht mir die "Qualmerei" (ich habe sie längst drangegeben) vor allem in öffentlich zugäng-lichen Räumen im Wortsinn und auch sonst Kopfschmerzen.
Haben nicht die Regierenden einen Eid geleistet in dem es u.a. heißt ...zum Wohle des Volkes tätig zu sein? Müssen uns, wieder mal, andere Länder in vernünftigem Handeln voraus sein?
Ich bin für ein generelles Rauchverbot in allen öffentlich zugäng-lichen Räumen. Wofür werden Sie sich einsetzen?

Mit freundlichen Grüßen
W Budde

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Budde,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. Dezember 2006, in der Sie nach meiner persönlichen Einstellung zu einem gesetzlichen Rauchverbot fragten!

Aufgrund der medizinisch nachgewiesenen Gefährdung von Nichtrauchern durch Passivrauchen erscheint mir ein gesetzliches Eingreifen sinnvoll, zumal bislang freiwillige Maßnahmen, wie etwa die Ausweisung von Nichtraucherbereichen in Restaurants, nicht die erhoffte flächendeckende und nachhaltige Wirkung gezeitigt haben.

Daher trete ich persönlich aus Gründen des Gesundheitsschutzes für ein gesetzliches Rauchverbot ein. Den fraktionsübergreifenden Gruppenantrag „Effektiven Schutz vor Passivrauchen zügig gesetzlich verankern“, der die aktuelle Debatte ausgelöst hat, habe ich als Mitunterzeichner unterstützt (BT-Drs. 16/2730).

Ein gesetzliches Rauchverbot sollte meines Erachtens vor allem in öffentlichen Gebäuden, in Theatern und Kinos sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Speisegaststätten und Discos gelten. Ob das Rauchen darüber hinaus auch in Schankwirtschaften, Kneipen und Bars zukünftig verboten sein sollte, ist umstritten. Ein generelles Rauchverbot ist hier wohl nicht durchsetzbar. Allerdings könnte eine räumliche Trennung in einen Nichtraucher- und einen Raucherbereich vorgesehen werden. Dies würde jedoch eine entsprechende Größe der Schankwirtschaft, Kneipe oder Bar voraussetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Königshofen