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Norbert Königshofen
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Frage von Wilfried D. •

Frage an Norbert Königshofen von Wilfried D. bezüglich Finanzen

Ich habe in meiner Mietwohnung eine Nachtspeicherheizung und einen Sondervertrag mit dem RWE.Bei bisherigen Preiserhöhungen konnte ich widersprechen und eine gerichtliche Überprüfung der Preiserhöhung erreichen.
Neuerdings geht das RWE anders vor: Es kündigt den Sondervertrag und bietet einen neuen Sondervertrag mit der Preiserhöhung an.Akzeptiere ich den neuen Vertrag nicht wird der Nachtspeicherstrom abgestellt.Ich habe keinerlei Möglichkeit die Preiserhöhung auf Billigkeit von einem Gericht untersuchen zu lassen.Das RWE hat das absolute Monopol auf dem Nachtspeicherstrom.Ich kann in ganz Deutschland keinen anderen Anbieter finden.
Meine Frage: Gibt es eine Behörde oder ein Instution an die ich mich mit einer Beschwerde über diese Praktik wenden kann.Das RWE hebelt mit dieser Praxix die Rechtsprechung aus und das als absoluter Monopolist.
Wilfried Druse

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