Frage von Andreas H. • 29.03.2007
Portrait von Norbert Geis
Antwort von Norbert Geis
CSU
• 27.04.2007

(...) Mit „generellem Verbot“ meine ich, dass alle Killerspiele in die Schriften – das sind auch Datenträger – aufgenommen werden sollten, die als Gewaltdarstellung nach § 131 Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt sind. Das Besitzen und die bloße Verwendung von Killerspielen für eigene Zwecke durch Erwachsene wäre demnach nicht strafbar. (...)

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Antwort von Norbert Geis
CSU
• 27.03.2007

(...) Ich habe auch ausdrücklich gesagt, dass natürlich nicht jeder, der diese Spiele konsumiert automatisch zum Attentäter wird. Ich wiederhole nochmals, es geht nicht um ein Verbot von Computerspielen, sondern von Killerspielen, in denen Gewalt verherrlicht wird. Dass andere Computerspiele die von Ihnen angeführten positiven Effekte haben können, bestreitet niemand. (...)

Frage von Joachim H. • 26.03.2007
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CSU
• 29.03.2007

(...) die Antifaschistenklausel hat im Grundgesetz nichts zu suchen, weil das Grundgesetz selbst unvereinbar mit jeder totalitären, faschistischen oder kommunistischen Ideologie ist. Deshalb ist eine Antifaschistenklausel nicht erforderlich. (...)

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