
(...) Da ich weder den von Ihnen angesprochenen Vertrag noch die genaue Nutzung und Lage des mit Erbbaurecht belegten Grundstückes kenne, kann ich die von Ihnen angesprochene Erhöhung des Erbbauzinses nicht bewerten. Darüber hinaus kann ich Ihnen leider ichh keinerlei Rechtsauskünfte erteilen. (...)