(...) Die Begrifflichkeit „Fraktionszwang“ unterliegt keiner juristischen Grundlage, sondern wird lediglich in der Praxis der Parlamentarier verwendet, um eine Form der Fraktionssolidarität zu bezeichnen. Diese ist dafür gedacht, ein gemeinsames Interesse der Fraktionsmitglieder zu unterstreichen und nach außen Geschlossenheit und ein einheitliches Auftreten zu signalisieren. (...)
(...) Es ist nicht Aufgabe der Abgeordneten, etwaige Presse- und Medienvertreter auf die Grundzüge der parlamentarischen Rechte und Pflichten hinzuweisen und diesbezügliche inhaltliche Fehlmeldungen zu korrigieren. (...)
(...) Es ist nicht Aufgabe der Abgeordneten, etwaige Presse- und Medienvertreter auf die Grundzüge der parlamentarischen Rechte und Pflichten hinzuweisen und diesbezügliche inhaltliche Fehlmeldungen zu korrigieren. (...)
(...) Die nationalen Zentralbanken der am Euro beteiligten Länder haben ihre nationalen Zahlungsverkehrs- und Abrechnungssysteme über das Target-System miteinander verzahnt, um ihre Bilanzen auszugleichen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um einen Kredit oder eine reale Verschuldung der GIIPS-Länder gegenüber Deutschland. (...)
(...) Inwieweit die von Ihnen erworbenen beruflichen Fortbberuflichen Fortbildungsabschlüsseum Hochschulzugang berechtigen, wird durch das jeweilige Landeshochschulgesetz bestimmt. In Schleswig-Holstein regelt § 39 des Hochschulgesetzes (HSG) die Hochschulzugangsmöglichkeiten auch für jene Personen, die keine schulische Hochschulzugangsberechtigung, aber eine besondere berufliche Qualifikation besitzen. (...)
(...) Nach heutiger Rechtslage ist Fracking weitgehend möglich. Das wollen wir ändern und klare Regelungen schaffen. (...)