Frage an Norbert Brackmann von Andreas L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Brackmann,
kaum eine Nachrichtensendung heute ohne die Meldung, dass die Kanzlerin den Fraktionszwang für die Abgeordneten der CDU und der CSU aufheben will und für eine eventuelle Abstimmung zum Thema "Ehe für alle" die Gewissensfreiheit der Abgeordneten zulassen will.
Sollte nicht dringend eine Klarstellung erfolgen, dass unser Grundgesetz zum einen eine Gewaltenteilung vorsieht und zum weiteren, dass Abgeordnete "an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen" sind.
Die Kanzlerin ist zwar Parteivorsitzende der CDU, damit aber nicht Teil der Legislative. Wie kann es sein, dass die Exekutive der Legislative vorschreiben will, ob ein illegaler "Fraktionszwang" einzuhalten ist oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Lang
Sehr geehrter Herr Lang,
vielen Dank für Ihre Email vom 28. Juni 2017, in der Sie auf einen von der Presse kolportierten „Fraktionszwang“ bezüglich des Abstimmungsverhaltens zur Frage nach der gleichgeschlechtlichen Ehe hinweisen.
Wie Sie richtig zitieren, werden die Wesensmerkmale eines gewählten Abgeordneten in der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 38 Absatz 1 GG klar definiert:
„Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“.
Nach dieser Maßgabe werden meine Unionskollegen und ich entsprechend zur Frage nach der gleichgeschlechtlichen Ehe abstimmen.
Es ist nicht Aufgabe der Abgeordneten, etwaige Presse- und Medienvertreter auf die Grundzüge der parlamentarischen Rechte und Pflichten hinzuweisen und diesbezügliche inhaltliche Fehlmeldungen zu korrigieren.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Brackmann