Frage an Norbert Brackmann von holger t. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Brackmann,
meine nachstehenden Fragen richten sich an Sie als MdB und Jurist:
Fraktionszwang (FZ)vs. Artikel 38(1) GG
- Ist das nicht ein Widerspruch bzw. verletzt ein FZ nicht das GG in § 38,1?
- In welchem Gesetz ist der FZ geregelt?
- Gibt es den FZ nur in Deutschland?
Besten Dank im voraus für die Beantwortung meiner Fragen.
Mit freundlichem Gruß
Holger Tretau
30. 06. 2017
Sehr geehrter Herr Tretau,
vielen Dank für Ihre Email vom 30. Juni 2017, in der Sie auf einen von der Presse kolportierten „Fraktionszwang“ bezüglich des Abstimmungsverhaltens zur Frage nach der gleichgeschlechtlichen Ehe hinweisen.
Wie Sie richtig anmerken, werden die Wesensmerkmale eines gewählten Abgeordneten in der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 38 Absatz 1 GG klar definiert:
„Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“.
Nach dieser Maßgabe haben meine Unionskollegen und ich heute entsprechend zur Frage nach der gleichgeschlechtlichen Ehe abgestimmt.
Es ist nicht Aufgabe der Abgeordneten, etwaige Presse- und Medienvertreter auf die Grundzüge der parlamentarischen Rechte und Pflichten hinzuweisen und diesbezügliche inhaltliche Fehlmeldungen zu korrigieren.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Brackmann