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Norbert Brackmann
CDU
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Frage von Bernhard S. •

Frage an Norbert Brackmann von Bernhard S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Thema: Abwassererhöhung um 36 % für 2019 - 21 % für 2016 - 5 % für 2012

sehr geehrter Herr Brackmann,
wir wünschen Ihnen ein frohes Neues Jahr und kommen doch gleich mit neuen Poblemen.
Wir wohnen in Güster, ein Unter(Wahl)-Bezirk von Büchen und haben diese Woche die Wasser-/Abwasserabrechnung für 2019 bekommen.
36 % mehr für Abwasser!
Wir können weder 36 % mehr an Löhnen bezahlen, noch 36 % mehr Nettolohn einfordern.
Das Amt Büchen, Frau Leidl, hat die Richtigkeit bestätigt und das Gespräch mit dem Bürgermeister von Güster, Herrn Burmester, brachte keine Lösung.
Frage 1: Wie hoch darf eine Gemeinde ihre Bürger für die Infrastruktur belasten?

Wie Sie o. a. sehen, steigen die Kosten für Abwasser eskalierend. Im Gegenzug haben wir als Bürger nur die Möglichkeit an unserem guten Trinkwasser zu sparen. Das führt uns aber laut Bürgermeister in ein weiteres Dilemma. Das Wassersystem in Güster funktioniert nur optimal bei guter Auslastung.
Aufgrund der Preiserhöhungen und infolge von Einsparung im Wasserverbrauch werden von den lt. Bürgermeister geplanten 70.000 m³ nur noch 50.000 m³ genutzt.
Frage 2: Was sollen wir tun? Was würden Sie tun?

Gemeinden dürfen keine Gewinne machen, sie sollen Rücklagen bilden und verantwortlich planen und ausschreiben. Das heißt aber auch, wenn die Planung realisiert, die Rücklagen gefüllt, die Aus-schreibungen geprüft, ein Rückfluss/Senkung an die Bürgen fließen sollte. Die hohen Wasser-/Abwasserpreise in Güster sind seit 25 Jahren unter den „Top Ten“ der Welt!!!
Eine Erstattung hat es noch nie gegeben.
Frage 3: Können Sie anhand von Vergleichszahlen anderer Gemeinden in Deutschland (Wirtschafts-
prüfungsbericht) feststellen, ob auf der Ausgabenseite der Gemeinde durch die Privatwirtschaft (Rohrbau, Wartung, Reinigung etc.) ungewöhnlich hohe Ausgaben anfallen?

Wir möchten auch weiterhin die gute Trinkwasser-Qualität unterstützen, verlieren aber das Vertrauen in das System.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Herr S.,

vielen Dank für Ihre Mail vom 25. Januar 2019, in der Sie Ihren Unmut über die Wasser-/ Abwasserrechnung 2019 zum Ausdruck gebracht haben.

Ich habe Ihre Ausführungen sehr aufmerksam gelesen und im Wege einer Internetrecherche eine Vielzahl von Änderungen der einschlägigen Satzung in Ihrer Gemeinde feststellen können. Nach der letzten Änderung durch Ihre Gemeindevertretung im Dezember 2018 beträgt die Zusatzgebühr bei der Schmutzwasserbeseitigung 5,03 € pro Kubikmeter (2016: 3,69 €) Schmutzwasser.

Ich verstehe daher Ihre Besorgnis und Ihr Begehren nach Erläuterung. Ich bitte jedoch zu beachten, dass es sich in Ihrem konkreten Fall um ein laufendes Verwaltungsverfahren handelt.
Eine Überprüfung kann nur durch fristgemäße Einlegung eines Rechtsbehelfes gegen Ihren Bescheid zuerfolgen.
Ich empfehle Ihnen daher, einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen. Nur so wird es gelingen, im Wege der Akteneinsicht die der Satzungsänderung zugrundeliegende Gebührenkalkulation einer umfangreichen Überprüfung zu zuführen. Sie erhalten sodann Gewissheit, wie es zu der Erhöhung gekommen ist; ihr Rechtsberater wird Ihnen einen verständigen Weg für die weitere Verfolgung der Angelegenheit aufzeigen.

Ungeachtet des laufenden Verfahrens, besteht für Sie als Gebührenpflichtiger die Möglichkeit, sich jederzeit über die Gebührenkalkulation zu informieren. Zumindest im Landesvergleich wird deutlich, dass Ihre Gemeinde hohe Gebühren zum Ansatz bringt. Allerdings hängen diese von örtlichen Gegebenheiten ab, sodass ein Vergleich mit anderen Gemeinden nur schwer möglich ist. Es verbleibt im Ergebnis also bei einer Überprüfung des Einzelfalls.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Brackmann
Mitglied des Deutschen Bundestages