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Norbert Brackmann
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Frage von Martin H.H. J. •

Frage an Norbert Brackmann von Martin H.H. J. bezüglich Gesundheit

Die mangelnde Verfügbarkeit von Corona-Impfstoffen kostet unbestritten
Menschenleben und schädigt die Volkswirtschaft. Was werden Sie unternehmen,
damit die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Janßen,

vielen Dank für Ihre Frage.

Leider kann ich Ihre Aussage nicht nachvollziehen, dass es bei der Beschaffung des Corona-Impfstoffes ein Verschulden gab. Insbesondere stimme ich nicht zu, dass es Menschenleben gekostet hat oder kosten wird und die Volkswirtschaft Schaden nimmt. Es ist praktisch unmöglich das zu bewerten.

Die EU-Kommission hat im September 2020 die Verhandlungen mit BioNTech über einen möglichen Corona-Impfstoff begonnen und dann am 11. November 2020 einen Rahmenvertrag über 300 Millionen Impfstoffdosen abgeschlossen - eine feste Bestellung von 200 Millionen Dosen und eine Option auf 100 Millionen weitere, die diese Woche auch gezogen wurde. Die EU-Kommission hat auch mit vier weiteren Impfstoffherstellern ähnliche Rahmenverträge geschlossen – mit Moderna, Johnson & Johnson, AstraZeneca und Sanofi-GSK. Diese Rahmenverträge wurden geschlossen, bevor überhaupt klar war, wer und wann die Zulassung erhält und ob der Impfstoff überhaupt in welcher Form wirksam ist.

Nach einer EU-Vereinbarung werden alle künftigen Impfstoffe nach der Bevölkerungszahl verteilt. Deutschland kann demnach aus dem Rahmenvertrag mit BioNTech (300 Millionen Impfdosen) mit knapp einem Fünftel der Menge rechnen – rechnerisch bis zu 55,8 Millionen Impfdosen. Daneben hat sich die Bundesregierung über eine nationale Zusage, die im Anschluss an die gemeinsame EU-Beschaffung möglich war, auch schon früh weitere 30 Millionen Impfdosen von BioNTech gesichert. Dies im Übrigen zum Ärger der italienischen Regierung, die uns nationalen Egoismus vorwirft (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/italiens-regierung-kritisiert-deutschen-impfstoff-kauf-17125878.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2).

Insgesamt haben wir uns also 85 Millionen Impfdosen von BioNTech gesichert, ausreichend für die Impfung von etwa 42 Millionen Bundesbürger. Da die weltweite Nachfrage überwältigend groß ist und die Produktionskapazitäten von BioNTech auch begrenzt sind, gibt es Verfahren zur gleichmäßigen Verteilung bzw. Auslieferung. Bereits im Dezember 2020 stand fest, dass bis Ende Januar 2021 knapp 4 Millionen Impfdosen des BioNTech-Impfstoffes für Deutschland zur Verfügung stehen. Das sind pro Woche 670.000 Impfdosen. Die Lieferungen werden vom Bund organisiert und nach ihrem Bevölkerungsanteil an die Bundesländer verteilt. Bislang wurden 1,3 Millionen Dosen des Impfstoffes an die Länder geliefert. Damit werden zunächst Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, Menschen über 80 Jahre sowie Pflegekräfte und besonders gefährdetes Krankenhauspersonal versorgt. Am Samstag gab das Robert Koch-Institut bekannt, dass ihm inzwischen rund 238.809 Impfungen von den Ländern gemeldet wurden (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Impfquoten-Tab.html). Aber selbst wenn man, wie manche Bundesländer es tun, die Hälfte der Dosen für die nötige zweite Impfung zurücklegt, wurde noch längst nicht die gesamte Menge aufgebraucht. Wo ist nun ein Verschulden feststellbar?

Einige Länder weisen dem Bund eine Schuld zu, auch weil sie selbst hohe Erwartungen bei der Bevölkerung auf eine schnelle Durchimpfung geweckt haben. Der Bund kann nur das verteilen, was vertraglich ausgehandelt und ausgeliefert wird oder anders formuliert, was im weltweiten Verteilkampf ausgeliefert werden kann. Denn auch die Produktionskapazitäten von BioNtech-Pfizer sind begrenzt. Entscheidend wird sein, wie schnell weitere Impfstoffe zugelassen werden. Am 6. Januar soll bereits die EU-Zulassung für den Moderna-Impfstoff erteilt werden. Die genauen Lieferpläne würden dann zügig abgestimmt.

Die Beschaffung ist eine komplexe Angelegenheit. Denn die unterschiedlichen Impfstoffe haben unterschiedliche Anforderungen. Während der BioNTech-Impfstoff dauerhaft stark gekühlt werden muss und aufgrund dieser Kühlkette nur über die bundesweit eingerichteten wenigen Impfzentren an die Bevölkerung ausgegeben werden kann, braucht der Impfstoff von AstraZeneca diese Infrastruktur nicht. Der Vorteil ist, dass dieser Impfstoff über die Hausärzte, wie bei der Grippeschutz-Impfung, verteilt werden kann. Im Gegensatz zu dem BioNTech-Impfstoff könnte man die Bevölkerung so viel schneller durchimpfen. In Großbritannien ist der AstraZeneca-Impfstoff bereits zugelassen. Insofern ist das Beschaffungsmanagement der EU-Kommission keineswegs verfehlt, auf verschiedene Impfstoffkandidaten zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Brackmann