Frage an Norbert Brackmann von Angelika G. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Thema: Besteuerung der Steuer
Sehr geehrter Herr Brackmann,
als ich meine letzte Strom-Jahresabrechnung intensiv durchging, habe ich festgestellt, dass ich eine Stromsteuer entrichte, die über 10 % meiner Jahreszahlung ausmacht.
Befremdlich ist, dass diese Stromsteuer darüberhinaus auch noch mit 19 % Mehrwertsteuer besteuert wird, d.h. ein Produkt wird besteuert und diese Steuer auch noch einmal besteuert!!
Bei Nachfrage beim Energiebetreiber wurde mir bestätigt, dass die Bundesregierung dies so vorgesehen hat. Im Falle von Alkohol und Nikotin würde auch so verfahren.
Wir sind hier aber nicht im Suchtbereich sondern im Energiebereich.
Jetzt meine Anfrage an Sie als Jurist: ist dies überhaupt verfassungskonform oder sind wir inzwischen in Schilda angelangt ?
Mit freundlichen Grüßen
A. Gerhardt
Sehr geehrte Frau Gerhardt,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
In der Tat ist vorgesehen, dass die Stromsteuer an den Kunden weitergegeben werden kann und so ebenfalls mit in die Mehrwertsteuer einbezogen wird. Denn der Mehrwertsteuer liegt immer die Summe zugrunde, die der Dienstleister oder Lieferant für seine Leistung berechnet. Dabei ist es unerheblich, ob der Verkäufer in seinen Preis auch Steuern einkalkuliert hat. Verfassungsrechtlich sehe ich hier keine Probleme.
Das Steuerrecht kennt im Gegenteil viele dieser Fälle. Zum Beispiel wird nicht nur bei Alkohol und Tabak, auch bei Kaffee und Mineralöl vorher bereits eine Steuer auf ein Produkt erhoben. Diese kalkuliert der Herstelle oder Verkäufer in seinen Endpreis ein und gibt sie so indirekt an den Käufer weiter. Dieser wiederum zahlt auf den Preis des Produktes die Mehrwertsteuer.
Die Mehrwertsteuer wird grundsätzlich immer auf den Endpreis der Leistung des Verkäufers erhoben, inklusive aller vorher abgeführten Steuern. Die Steuern aus dem Preis herauszurechnen wäre nicht nur ein Bruch in unserem historisch gewachsenen Mehrwertsteuersystem, sondern würde auch zu einer noch höheren Bürokratielast beim Verkäufer führen.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Brackmann