Portrait von Norbert Barthle
Norbert Barthle
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Norbert Barthle zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Heinrich S. •

Frage an Norbert Barthle von Heinrich S. bezüglich Familie

Versteuerung des elterlichen Einfamilienhauses

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeoerdneter,

das neue Erbschaftsteuerrecht kann es - wie fast unumgänglich - natürlich nicht jedem recht machen. Dennoch möchte ich 2 miteinander verwandte Ungereimtheiten zur Diskussion stellen:

1. Die Versteuerung des elterlichen Hauses entfällt, sofern der Erbe dieses selbst bewohnt bzw. bewohnen wird.
Welch ein Eigentor für all diejenigen, die aus beruflichen Gründen (bei höherer Ausbildung schon fast die Regel) nicht am elterlichen Wohnort verbleiben können. Hier wird doch die allzeit von den Abgeordneten erbetene Flexibilität - besonders der jungen Arbeitnehmer und Selbständigen - bei der Arbeitsplatzsuche mit Füssen getreten. Selbst für den Hartz IV-Empfänger und den Hilfsarbeiter trifft dies in gewissem masse zu; und schon beim "kleinen Polizisten" oder Soldaten ist der Wohnortwechsel sogar Pflicht. Darf die Frage lauten: berufsverzicht oder Erbe versteuern?

2. Die Versteuerung dieses "Häuschens" ist zudem nochmals ungerecht, da der zu versteuernde Betrag und somit die anfallende Steuer bei gleichem Wohnwert bzw. Nutzen /Mietertrag regional sehr unterschiedlich ist, der Steuerfreibetrag jedoch nicht. Als Mitbürger des Großraums Stuttgart können Sie dies sicherlich leichter nachempfinden als Ihre Kollegen aus Mecklenburg-Vorpommern.

Deshalb bitte ich Sie, diese Ungerechtigkeiten nochmals in den Gremien der Partei und des Bundsestages/Bundesrats einzubringen und ggf. die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes prüfen zu lassen.

Ich freue mich auf die Antworten und hoffe, dass eine Lösung gefunden wird, die den Arbeitswillen nicht bestraft.

Mit freundlichen Grüssen

Portrait von Norbert Barthle
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Stöhr,

gerne gebe ich Ihre Anregungen an unsere Finanzexperten in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion weiter.
Unter anderem die von Ihnen angesprochenen Punkte haben dazu geführt, daß ich der Reform der Erbschaftssteuer im Deutschen Bundestag _nicht_ zugestimmt habe. Warum ich dafür bin, sie - wie viele unser europäischen Nachbarn - sogar ganz abzuschaffen, können Sie auf meiner Homepage www.barthle.de unter "Positionen" nachlesen.

Mit freundlichen Grüßen nach Backnang

Ihr Norbert Barthle