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Norbert Barthle
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Frage von Denis R. •

Frage an Norbert Barthle von Denis R. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Barthle,

ab 2011 sollen Diesel- Fahrzeuge der Schadstoffklasse EURO 4 Steuerlich höhergestuft werden, ab 2013 soll die Steuer bei Fahrzeugen mit einem höheren CO2-Ausstoß auch erhöht werden. Wie weit soll das noch gehen? Langsam sind doch die Autofahrer die ein Diesel Fahrzeug fahren mit den Diesel-Preisen, die zurzeit sogar höher liegen als bei Benzin, gestraft genug, nein da soll auch noch die Steuer erhöht werden. Was will die Regierung eigentlich damit erreichen?
Wenn Kraftstoff weiter so ansteigt. wie sollen arbeitstätige Menschen dann überhaupt zur Arbeit kommen (der Lohn steigt nicht an und die Lohnsteuer geht auch nicht runter!)? Vor allem die die für einen Mindestlohn arbeiten müssen und ihre Familie ernähren müssen. Wenn Sie jetzt denken „Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln“ was ist dann mit den die Schichtarbeiten, das heißt morgens um 5:00 Uhr bei der Arbeit sein müssen, denkt die Regierung eigentlich auch an die Menschen? Es können ja nicht alle einen Abgeordneten-Lohn bekommen (ich möchte niemanden direkt angreifen). Menschen sollen sich doch auch noch was zu essen und zu trinken leisten können und nicht nur für das Auto arbeiten. Ein neues Auto kann sich auch nicht jeder leisten bei den Preisen und den Löhnen im Moment.

Ich möchte Sie um eine Antwort auf meine Fragen bitten und möchte mich dafür entschuldigen wenn ich versehentlich jemanden direkt angegriffen habe.
Mit freundlichen Grüßen
Denis Rjabow

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rjabow,

nach Übertragung der Gesetzgebungskompetenz auf den Bund soll eine Reform der Kfz-Steuer zum 1.1.2010 in Eigenverantwortung des Bundes mit dem Ziel der Umstellung auf eine CO_2 - bezogene Kraftfahrzeugsteuer erfolgen. Schadstoffarme Neufahrzeuge sollen grundsätzlich nicht höher besteuert werden, angestrebt wird mittelfristig eine weitgehende Aufkommensneutralität. In den ersten Jahren der Reform soll der Altbestand nicht zusätzlich belastet werden. Die Länder erhalten verfassungsrechtlich abgesichert als Kompensation einen Festbetrag aus dem Steueraufkommen des Bundes. Die Einzelheiten der Übertragung einschließlich der Frage der Verwaltung der Kfz-Steuer werden im Rahmen der Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder- Finanzbeziehungen geklärt.

Mit freundlichen Grüßen nach Schechingen

Ihr Norbert Barthle