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Norbert Barthle
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Frage von Ulrich P. •

Frage an Norbert Barthle von Ulrich P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Barthle,

zu Ihrer Antwort vom 9.11.07 an Frau Metzker möchte ich eine Ergänzung anbringen. Sie nehmen dem Bürger alle Hoffnung, im Gesetzgebungsverfahren teilzunehmen und Gesetze anzustoßen. Ganz so schlimm ist es ja nicht. Es gibt noch den Artikel 17 des Grundgesetzes. Sie haben natürlich recht, dass Gesetze nach Artikel 76 gemacht werden, und die Möglichkeiten des Bürgers sehr eingeschränkt ist.
Ist es aber nicht so, dass der Bürger sich einmischen kann? Kann er nicht über den Petitionsausschuss anregen, dass ein Gesetz oder ein Vorschrift geändert oder ergänzt wird? Kann der Bürger sich nicht nach Artikel 17 des Grundgesetzes über eine Entscheidung, einer Maßnahme oder eines Sachverhaltes beschweren? Sehen Sie nur den langjährigen Kärnerweg von ganz unten bis in den Bundestag, um etwas bewirken zu können? Wären Sie nicht bereit, eine zündende Idee eines Bürgers aufzunehmen und diese zu unterstützen, damit dadurch vielleicht ein Gesetz wird? Können Sie der jungen Frau nicht mehr Mut machen, sich in die Politik einzumischen?

Mit freundlichem landsmännischen Gruß
Ulrich Parth

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Parth,

eigentlich beantworte ich hier Fragen nur dann, wenn der Absender aus meinem Wahlkreis stammt; das ist bei Ihnen nicht der Fall. Doch aufgrund des Zusammenhangs mit der vorhergehenden Frage mache ich einmal eine Ausnahme:

Wenn Sie sich die Frage der jungen Frau aus meinem Wahlkreis noch einmal gründlich durchlesen, werden Sie vielleicht erkennen, daß meine Antwort deutlich näher an der Realität ist, als Ihre Ergänzung. Der von Ihnen genannte Petitionsausschuss ist ein wichtiges und unverzichtbares Instrument, der es Bürgerinnen und Bürgern erlaubt, sich mit "Bitten und Beschwerden" direkt an den Deutschen Bundestag zu wenden. Geht es aber um das Einbringen konkreter - und in der Regel komplexer - Gesetzentwürfe, ist er aus meiner Sicht denkbar ungeeignet. Natürlich kann er Gesetze anregen, das findet auch zuweilen statt. Aber der ganz überwiegende Teil der eingehenden Petitionen beschränkt sich auf Kritik an bestehenden Gesetzen und erhebt allenfalls sehr allgemein gehaltene Verbesserungsvorschläge.

Etwas pathetisch fragen Sie: "Wären Sie nicht bereit, eine zündende Idee eines Bürgers aufzunehmen und diese zu unterstützen, damit dadurch vielleicht ein Gesetz wird?" Ich könnte es mir leicht machen und "Aber natürlich, selbstverständlich!" schreiben - doch das wäre nur die halbe Wahrheit. Denn eben bei der Umsetzung einer solchen, zündenden Idee in ein alltagstaugliches Gesetz ist die Kärrnerarbeit zu leisten. Gute Ideen habe ich zuweilen sogar selbst - doch dann kommen die Fragen: Ist der Bund überhaupt zuständig? Gibt es entgegenstehendes EU-Recht? Schafft es neue Bürokratie? Ist es finanzierbar? Ist es verfassungsrechtlich okay? Was sagen die Bundesländer dazu? Macht der Koalitionspartner mit? Brauchen wir das Gesetz überhaupt oder lässt sich die Idee nicht einfacher verwirklichen?

Gute Ideen sind etwas wunderbares, wir können gar nicht genug davon haben - konkrete Gesetzentwürfe sind etwas anderes. Da müssen viele dicke Bretter mühsam gebohrt werden.

Falls weitere Anmerkungen zu machen sind, schreiben Sie bitte an norbert.barthle@bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Norbert Barthle