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Norbert Barthle
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Frage von Thomas B. •

Frage an Norbert Barthle von Thomas B. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter H. Barthle,

die Feinstaubverordnung, und deren Zweifelhaftigkeit und Aussagekraft, ist in aller Munde.
Nachdem die EU und die BRD mit dem Euro und der MwSt-Erhöhung gewaltiges Volksvermögen "vernichtet" haben - ohne den deutschen Souverän zu fragen - , droht nun durch die Feinstaubverordnung weitere Enteignung.

Fahrzeughalter, die ihren Wagen in Schuß halten oder Restaurieren, wobei die Fz noch nicht 30 Jahre alt sind (auch so ein deutscher Sonderweg in Italien gibt es das H-Kennzeichen nach 20 Jahren) oder sich gar kein neues Auto - wegen obiger Maßnahmen einfach nicht mehr leisten können, sollen über die Feinstaubverordnung "kalt" enteignet werden.

Setzen Sie sich dafür ein, dass die Feinstaubverordnung über den Deutschen Bundestag in der EU zurückgenommen wird?

Setzen Sie sich dafür ein, das Fr. Gönner als Ministerin in Baden-Württemberg, dem vernünftigen Hamburger Vorbild folgt und keine Schutzzone ausweist.

Nach einschlägigen Fachzeitschriften aus dem Oldtimerbereich erzeugt die Oldie- und Youngtimergemeinde immerhin schon mehrer Mrd-Euro Umsatz. H. Ude aus München hat schon reagiert, als er jetzt bereits feststellen durfte, dass Betriebe (Werkstätten) den Fahrzeughalten ins Münchnern Umland ausweichen und seine Steuereinnamen deswegen zurückgehen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Bittl

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bittl,

vielen Dank für Ihre eMail zum leidigen Thema „Fahrverbote für Oldtimer in Umweltzonen“. Ich bin schon von verschiedenen Seiten auf die damit verbundenen Probleme angesprochen wurden, meine Heimatstadt Schwäbisch Gmünd ist ja eine Hochburg dieser liebenswürdigen Szene.

Hintergrund der Problematik bildet die Feinstaub-Richtlinie vom 22. April 1999 (99/30/EG). Ziel ist es, die Feinstaubbelastung zu reduzieren, die besonders in den Städten vielfach zu hoch ist. Deutschland ist mit der Feinstaubverordnung seiner Pflicht zur Umsetzung in nationales Recht nachgekommen. Der Deutsche Bundestag hat bisher in keiner Weise an der Kennzeichnungsverordnung mitgewirkt, denn es handelt sich hierbei um eine reine Regierungsverordnung, also einem Rechtsakt von Minister Gabriel. Wir sind, bildlich gesprochen, gar nicht mit „im Boot“.

Die Verordnung ist zum 1. März 2007 in Kraft getreten. Neu ist eine bundesweit einheitliche Kennzeichnung von PKW, LKW und Bussen entsprechend ihrer Feinstaubemission. Zudem wird ein Verkehrszeichen „Umweltzone“ eingeführt, das ein feinstaubbedingtes Fahrverbot signalisiert. Die Ausweisung von Umweltzonen obliegt den Ländern und Kommunen.

Oldtimer sind bedingt durch ihren Technikstand in besonderem Maße von feinstaubbedingten Fahrverboten bedroht. Dem Verbot stehen die geringen jährlichen Fahrleistungen der meist historischen Fahrzeuge (70% unter 1.500 km) gegenüber, die zudem überwiegend außerhalb der Umweltzonen bewegt werden. Die Fakten sprechen im Übrigen für sich, denn historische Fahrzeuge haben – durch Daten klar belegt – lediglich vernachlässigbaren Einfluss auf die Luftqualität der Innenstädte. Vor diesem Hintergrund stellt sich das abzeichnende Fahrverbot aus meiner Sicht als unverhältnismäßige Härte für alle Oldtimer-Enthusiasten dar. Die Möglichkeit der immer wieder in die Diskussion gebrachten Sondererlaubnisse birgt die Gefahr eines Flickenteppichs und einer vergleichbaren Diskussion wie beim Rauchverbot – nur hier bei den Oldtimern – in sich. Bürgernähe sieht anders aus.

Angesichts des wachsenden Wirtschaftsfaktors „Oldtimer“ (rund 4,8 Mrd. € und 55.000 Vollzeitbeschäftigte) und dem wichtigeren Umstand, dass es sich um ein Freizeitinteresse handelt und nicht nur den Besitzern von Oldtimern, sondern vielen Menschen in unserem Land Freude bereitet, halte ich eine praktikable Regelung für Oldtimer für sinnvoll. Deshalb habe ich die Bundesregierung gebeten, daß die federführenden Bundesministerien für Umwelt und Verkehr zusammen mit den zuständigen Landesministerien und kommunalen Spitzenverbänden eine geeignete Lösung erarbeiten.

Mit der Schaffung der Kategorie des „H-Kennzeichens“ hat der Gesetzgeber in der Vergangenheit bereits seinen Willen dokumentiert, die Anstrengungen von Fahrzeughaltern für den Erhalt authentischer und mindestens 30 Jahre alter Fahrzeuge zu honorieren. Ihr Vorschlag, den ich auch bereits mit dem Innungsmeister Eugen Bläse besprochen habe, geht ja in eine ähnliche Richtung. Die von mir angesprochene zuständige Arbeitsgruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zeigt sich jedenfalls offen, die H-Kennzeichen von der Fahrverbotsregelung auszunehmen und eine generelle Ausnahmeregelung für die Schlüsselnummer 98 zu erreichen. Jetzt kommt es darauf an, unseren Koalitionspartner und – vor allem – den Bundesumweltminister Gabriel zu überzeugen. Die Meinungsbildung über mögliche Lösungsmodelle dauert noch an - aber ich bin (fast) sicher, daß eine vernünftige Lösung gefunden wird.

Freundliche Grüße nach Allmersbach sendet

Norbert Barthle