Frage an Norbert Barthle von Andreas B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Barthle,
Deutsche Übersetzung des Migrationspaktes:
https://www.afd.de/wp-content/uploads/sites/111/2018/10/A.CONF_.231.3.pdf
auf S. 23 von 32:
------- Zitat Beginn---------
unter voller Achtung der Medienfreiheit eine unabhängige, objektive und hochwertige Berichterstattung durch die Medien, einschließlich Informationen im Internet, fördern, unter anderem durch
Sensibilisierung und Aufklärung von Medienschaffenden hinsichtlich Migrationsfragen und -begriffen, durch Investitionen in ethische Standards der Berichterstattung und Werbung und durch Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder materiellen Unterstützung von Medien, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern
--------Zitat Ende --------
Das ist ein in sich widersprüchlicher Text! Zum Einen behauptet dieser, die Medienfreiheit voll zu achten. Anderererseits wird einseitig jede geäußerte Meinung hinsichtlich positiver Sicht von Migration "gefördert" (...durch Investitionen in ethische Standards der Berichterstattung...), also finanziell besonders unterstützt. Dagegen jede geäußerte Meinung hinsichtlich negativer Sicht wie zum Beispiel Berichte von Schwierigkeiten von Migrantenkindern in deutschen Schulen mit der "Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder materiellen Unterstützung von Medien" gedroht.
Dies ist klar ein Widerspruch. Ein volles Achten heißt unterm Strich, entweder niemand wird finanziell gefördert oder alle werden absolut gleich finanziell gefördert. Eine vom Inhalt abhängige Förderung gemäß geäußerter Meinung widerspricht klar dem Ausdruck "Medienfreiheit wird voll geachtet"
Obwohl dies logisch klar nachvollziehbar ist, haben Sie dennoch die Absicht geäußert, diesen Text zu billigen.
Das widerspricht meiner Auffassung von Sorgfaltspflicht eines Abgeordneten des deutschen Bundestages.
Warum vernachlässigen Sie Ihre Sorgfaltspflicht?
MfG
A. B.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Das Thema UN-Migrationspakt ist sehr komplex; zuverlässige Informationen zu den vielen Fragen finden Sie unter anderem hier:
www.cducsu.de/spezial/faktencheck-un-migrationspakt
Sie konzentrieren sich jedoch - dankenswerterweise - auf einen einzelnen Aspekt: Den scheinbaren Widerspruch von "Achtung der Medienfreiheit" und der Förderung einer "unabhängigen, objektiven und hochwertigen Berichterstattung". Sie sind der Ansicht, daß ein wirkliches "Achten" verlangte, entweder jede Berichterstattung zu fördern oder gar keine.
Ich teile diese Ansicht nicht. Die Medienfreiheit zu achten, bedeutet, Medien nicht einzuschränken und in Ihrer Arbeit nicht zu behindern. Das entspricht unserem Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz. Für uns ist das eine Selbstverständlichkeit, in vielen Ländern aber nach wie vor nicht gewährleistet. Daraus folgt aber keineswegs, daß man eine bestimmte Berichterstattung nicht fördern darf.
Ich versuche das mal, mit einem Beispiel deutlich zu machen: Artikel 3 Absatz 1 unseres Grundgesetzes lautet: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Das heißt ausdrücklich nicht, daß der Staat alle Menschen völlig identisch behandeln muss; Familien oder Menschen mit geringem Einkommen können z.B. selbstverständlich besonders gefördert werden. Ähnlich ist es mit dem von Ihnen beschriebenen scheinbaren Widerspruch - zumindest ist das meine Ansicht.
Mit freundlichen Grüßen nach Kernen
Ihr Norbert Barthle