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Norbert Barthle
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Frage von Bernhard E. •

Frage an Norbert Barthle von Bernhard E. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Barthle,

wie stehen Sie denn zum Thema Wildtierverbot im Zirkus?

Dazu läuft momentan eine online-Petition, zu der Abgeordnete des deutschen Bundestages Stellung bezeiehn konnten. Sie hatten sich nicht beteiligt.

Danke!

Beste Grüße
Bernhard Engelmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Engelmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich mag diese Massen-Online-Petitionen nicht besonders; konkrete Anfragen aus dem Wahlkreis beantworte ich jedoch gerne:

Die Haltung von Tieren in Zirkusbetrieben stellt mit Blick auf den Tierschutz allein aufgrund der häufigen Ortswechsel und der damit verbundenen Transporte und begrenzten Haltungsbedingungen eine besondere Herausforderung dar. Zuständig für die Kontrolle der Zirkusbetriebe sind die Bundesländer.

Zusammen mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion liegt mir sehr daran, dass der Tierschutz für Zirkustiere gewährleistet ist. Ganz klar sage ich: Wo dies nicht möglich ist, dürfen keine Tiere gehalten werden! Es ist nicht zu akzeptieren, dass Tieren im Zirkus Leid oder Schmerzen zugefügt werden. Bei Verstößen bietet das Tierschutzgesetz die gesetzliche Grundlage, den Tierschutz sicherzustellen.

Einem generellen Verbot der Haltung von Wildtieren im Zirkus kann ich mich aber nicht anschließen. Ein solches Verbot lässt einerseits unberücksichtigt, dass bestimmte Tiere bei artgerechter Haltung auch in Zirkussen ein Leben ohne „Schmerzen, Leiden und Schäden“ (Definition Tierschutzgesetz) führen können. Des Weiteren gilt es auch, die verfassungsmäßig geschützten Grundrechte von Tierlehrern und Zirkusunternehmern auf Berufsfreiheit hinreichend zu berücksichtigen; ein generelles Verbot begegnet erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken, die es ernst zu nehmen gilt.

Die Bundesregierung hat bei der letzten Novelle des Tierschutzgesetzes eine Verordnungsermächtigung mit aufgenommen, die ein Verbot bestimmter wildlebender Tiere in Zirkussen ermöglicht. Die Verbotsmöglichkeit besteht dann, wenn bei einzelnen Tierarten Haltung bzw. Transport nicht ohne Schmerzen, Leiden oder Schäden für die Tiere vollzogen werden können. Ich bin überzeugt, dass damit eine Regelung gefunden wurde, die mögliche Tierschutzlücken in den Zirkussen schließt, gleichzeitig aber dem Wunsch vieler Besucher nach Tierdressuren im Zirkus nachkommt. Dies entbindet die Bundesländer aber nicht von der Pflicht, die Tierhaltung in den Zirkussen insgesamt strikt zu kontrollieren und die Aufnahme beschlagnahmter Wildtiere sicherzustellen. Dabei hilft das von uns 2008 eingeführte Zirkusregister.

Mit freundlichen Grüßen nach Backnang

Ihr Norbert Barthle