Frage an Norbert Barthle von Ralf M.
Nachdem Ihre Partei mehrheitlich für die Maut gestimmt hat können Sie mir sicher folgende Fragen beantworten:
- wie werden Kfz-Besitzer entschädigt deren KfZ-Steuer unterhalb der Kosten einer Jahres-Vignette liegen. Z.B. Smart, der nur 40€ kostet.
- warum werden "Ausländer" besser gestellt? Ich soll für Bundesstrassen und Autobahnen bezahlen, "Ausländer" nur für Autobahnen.
In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ralf Manhalter
Sehr geehrter Herr Manhalter,
vielen Dank für Ihre beiden Fragen, die ich einzeln beantworten möchte:
1. Wie werden Kfz-Besitzer entschädigt, deren KfZ-Steuer unterhalb der Kosten einer Jahres-Vignette liegen; z.B. Smart, der nur 40€ kostet?
Gemäß dem Entwurf zum Infrastrukturabgabegesetz, der am 27. März 2015 im Bundestag beschlossen wurde, bestimmt sich der Preis für die Jahresvignette für Pkw nach dem Hubraum und der Umweltfreundlichkeit (z. B. Euro 6) der Fahrzeuge. Je angefangene 100 ccm Hubraum fallen jeweils bis zu einer festgelegten Höchstgrenze von 130 € folgende Abgabensätze an:
- Fahrzeuge mit einer Schadstoffklasse von Euro 3 oder schlechter: 6,50 € (Ottomotor) bzw. 9,50 € (Dieselmotor),
- Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5: 2 € (Ottomotor) bzw. 5 € (Dieselmotor),
- Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6: 1,80 € (Ottomotor) und 4,80 € (Dieselmotor).
Die jeweilige fahrzeugspezifische Höhe der Infrastrukturabgabe kann demnach je nach Art des Pkw stark variieren. Für einen Skoda, z. B. dem Fabia Combi 1.0 MPI Active (999 ccm Hubraum, Euro 6, Benzin) bedeutet dies eine jährliche Infrastrukturabgabe in Höhe von 18 € (10*1,8 €).
2.Warum werden "Ausländer" besser gestellt? Ich soll für Bundesstraßen und Autobahnen bezahlen, "Ausländer" nur für Autobahnen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Halter von in Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen für die Benutzung von Bundesfernstraßen eine Infrastrukturabgabe entrichten. Halter von Pkw und Wohnmobilen, die nicht in Deutschland zugelassen sind, haben für die Benutzung von Bundesautobahnen, nicht jedoch für die Benutzung der Bundesstraßen, die Infrastrukturabgabe zu entrichten.
Damit wird den Wünschen der Grenzregionen, den sogenannten kleinen Grenzverkehr (Einkauf, Berufspendler, Urlaub, Verwandtschaft bzw. Freunde besuchen) nicht zu beeinträchtigen, Rechnung getragen.
Die jährlich zu zahlende Infrastrukturabgabe ist, obwohl das abgabepflichtige Streckennetz für Halter von im Inland zugelassenen Fahrzeugen größer ist, in beiden Fällen gleich hoch.
Der mit der Einführung der Infrastrukturabgabe beabsichtigte Übergang von der Steuer- zur Nutzerfinanzierung soll bei den in Deutschland Kraftfahrzeugsteuerpflichtigen nicht zu einer finanziellen Doppelbelastung führen. Mit der Aufnahme von Steuerentlastungsbeträgen in das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG), die in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren erfolgt, wird gewährleistet, dass Haltern von in Deutschland zugelassenen Pkw keine zusätzlichen Belastungen auferlegt werden. Insgesamt ist eine Schlechterstellung gegenüber den Haltern von nicht in Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen deshalb nicht gegeben.
Mit freundlichen Grüßen nach Sulzbach
Ihr Norbert Barthle