Frage an Norbert Barthle von Thorsten P. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Barthle,
in dieser Woche will der Bundestag über den Bundeshaushalt für 2015 beraten. Im Entwurf des Haushaltsausschusses ist eine Etaterhöhung für den Bundesnachrichtendienst (BND) um 55,8 Millionen Euro im Vergleich zu 2014 vorgesehen. Bis 2020 ist eine Etaterhöhung von insgesamt 300 Millionen Euro geplant.
Die zusätzlichen Mittel sollen für Programme verwendet werden, die die Fähigkeiten des BND zur Internetüberwachung deutlich erweitern. Sie umfassen die Ausspähung sozialer Netzwerke, Computersabotage und das Einbrechen in fremde Netze.
Dem BND wird damit eine noch umfangreichere Massenüberwachung im Ausland ermöglicht, obwohl ihm dafür jegliche gesetzliche Grundlage fehlt. Schon heute verletzt der BND fortlaufend die Grundrechte auf Privatsphäre und Datenschutz, die auch für Menschen im Ausland gelten.
Der aktuelle NSA-Untersuchungsausschuss zeigt anschaulich die Grenzen der parlamentarischen Kontrolle des BND auf. Sowohl der BND als auch die Regierung verweigern eine zufriedenstellende Auskunft an den Ausschuss unter anderem aus Gründen der "exekutiven Eigenverantwortung" oder der "Wahrung des Staatswohls" - damit ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Dem regulären Parlamentarischen Kontrollgremium ergeht es nicht anders.
Erinnert sei auch daran, dass der BND 2003 für die USA im Irak spioniert und damit Deutschland in den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg hineingezogen hat. Darüber hinaus beteiligte sich der BND mit seiner Auslandsaufklärung an extralegalen Hinrichtungen, indem er Zielkoordinaten für US-Kampfdrohnen bereitgestellt hat.
Welche Gründe verleiten Sie angesichts dieser Problematiken dazu, dem BND noch umfangreichere Handlungsmöglichkeiten einzuräumen? Wie wollen Sie verhindern, dass der BND mit seinen neuen Fähigkeiten zukünftig auch die Zielkoordinaten einflussreicher Blogger in Kriegsgebieten ermittelt?
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Peters
Sehr geehrter Herr Peters,
vielen Dank für Ihre eMail.
Ich kann Ihnen bestätigen, dass der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt an den Bundesnachrichtendienst (BND) von 558,59 Millionen in diesem auf 615,56 Millionen Euro im kommenden Jahr steigen wird.
Weiter weise ich darauf hin, dass der Wirtschaftsplan des BND vom sog. Vertrauensgremium des Deutschen Bundestages gemäß § 10a der Bundeshaushaltsordnung beraten und gebilligt wird. Da die Mitglieder des Vertrauensgremiums zur Geheimhaltung aller Angelegenheiten verpflichtet sind, die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekanntgeworden sind, kann und werde ich zu Ihren inhaltlichen Ausführungen nicht Stellung nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Barthle